Geteiltes Echo auf Rentenvorstoß – Analyse zu Sozialabgaben
Angesichts stetig steigender Sozialabgaben und der Debatte um eine zukunftsfeste Finanzierung der Rente sollten laut Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas auch Beamte, Selbstständige und Abgeordnete in die Rentenversicherung einzahlen. „Wir müssen mehr Leute an der Finanzierung der Rentenversicherung beteiligen“, sagte die SPD-Politikerin der Funke Mediengruppe. Der Vorschlag erntete umgehend harsche Kritik, fand aber auch Zustimmung. Experten warnen unterdessen vor weiteren Beitragsexplosionen sowie einer massiven Benachteiligung der jüngeren Generation.
Als „ungeeignet“ bezeichnete Kanzleramtschef Thorsten Frei das von Bas vorgeschlagene Finanzierungsmodell gestern in der ARD. Denn die Einzahlenden könnten nach dem „Äquivalenzprinzip“ später Ansprüche geltend machen, begründete der CDU-Politiker seine ablehnende Haltung. Zu den Forderungen der Arbeitsministerin gebe es daneben keine Vereinbarung im schwarz-roten Koalitionsvertrag.
Während auch der Beamtenbund DBB dem Vorschlag der SPD-Ministerin eine „klare Absage“ erteilte, begrüßte Monika Schnitzer, Mitglied im Sachverständigenrat Wirtschaft, die Idee. Es löse zwar nicht das grundlegende demografische Problem. Trotzdem halte sie eine Eingliederung für sinnvoll – schon um sicherzustellen, dass Einschränkungen, die man von gesetzlich Versicherten verlangt, auch „eins zu eins“ auf Beamte übertragen werden, sagte Schnitzer der Funke Mediengruppe.
Eine aktuelle Analyse des Wirtschaftsweisen Martin Werding untermauert derweil erneut den dringenden Handlungsbedarf. Ohne Strukturreformen würden die Sozialabgaben von derzeit 42 Prozent auf rund 48 Prozent bis zum Jahr 2035 ansteigen, so der Experte in seiner Studie für das wissenschaftliche Institut der PKV (WIP). „Bis 2080 werden sogar 58,4 Prozent erreicht“, heißt es in dem Gutachten weiter. Besonders hart treffe es die nachkommende Generation. Um die demografische Schieflage der Sozialversicherung auszugleichen, müsste der Jahrgang 2020 weit mehr als die Hälfte des Einkommens mit gut 56 Prozent abführen.
Die Belastungen der jüngeren Generationen würden so auch „den sozialen Zusammenhalt und die politische Legitimität des bestehenden Sozialversicherungssystems“ untergraben, mahnte Werding. Der vielzitierte Generationenvertrag sei kein juristischer Vertrag. „Seine Konditionen müssen politisch so gesteuert werden, dass sie für alle beteiligten Generationen zumindest zustimmungsfähig sind.“ (imo)