Update

Pflegegesetze im Bundestag – Opposition und Kassen fordern Nachbesserungen

11.09.2025 2:30 Min. Lesedauer

Der Bundestag hat sich heute erstmals mit den geplanten Gesetzen zur Kompetenzerweiterung für Pflegekräfte und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschäftigt. Während Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und weitere Redner der schwarz-roten Koalition für die Pläne warben, mahnten Oppositionspolitiker Änderungen an. Auch die Pflegekassen drängen auf Korrekturen.

Nach Worten Warkens werden mit der Kompetenzerweiterung die Befugnisse von Pflegefachkräften so ausgeweitet, dass sie künftig bisher Ärzten vorbehaltene Aufgaben übernehmen können. Dies gelte etwa in den Bereichen Diabetes, Wundmanagement und Demenz. Oft verfügten Pflegepersonen längst über die notwendigen Kenntnisse. Außerdem, so Warken im Plenum weiter, werde der Beruf von unnötiger Bürokratie befreit. „Damit werten wir den Pflegeberuf weiter auf.“

Mit einem weiteren Gesetzentwurf soll das Berufsbild der Pflegefachassistenz geschaffen werden. Bislang gebe es in diesem Bereich in den 16 Bundesländern 27 verschiedene Ausbildungswege, so die Ressortchefin. Die Ausbildungszeit soll 18 Monate betragen. Bundesfamilienministerin Karin Prien unterstrich, die Pflegefachassistenten sollten in allen Bereichen der Pflege arbeiten. Für die Ausbildung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss nötig. Bei positiver Prognose der Pflegeschule soll sie auch ohne formalen Abschluss möglich sein.

Oppositionspolitiker mahnten an, die neuen Kompetenzen und die Vorgaben für die Pflegekräfte exakt zu definieren. Die Grünen-Parlamentarierin Simone Fischer verlangte verbindliche Standards für die neue Ausbildung. Sie warnte zudem davor, die Zugangshürden zu niedrig anzusetzen und so die Qualität der Pflege zu gefährden. Ein Schulabschluss sei wichtig. Weiterhin dürften die Kosten für die neue Ausbildung nicht auf die Pflegebedürftigen abgewälzt werden. Julia-Christina Stange von der Linksfraktion forderte, die Ausbildung solle mindestens 24 Monate dauern. In 18 Monaten sei es nicht möglich, verantwortungsvoll geschult zu werden.

AOK-Bundesverbandschefin Carola Reimann begrüßte die Gesetze grundsätzlich. Sie enthielten sinnvolle Maßnahmen, um die professionelle Pflege zu stärken und dem Fachkräfteengpass entgegenzuwirken. Einige Regelungen, wie etwa die geplante Ausweitung der Berichtspflichten an den GKV-Spitzenverband und das Bundesgesundheitsministerium, bedeuteten aus Sicht der Pflegekassen allerdings einen „zusätzlichen Koordinierungsaufwand“. Ebenso schaffe die geplante Einrichtung eines Beratungsgremiums auf Bundesebene, dessen Ergebnisse zu Vereinheitlichungen bei der Beantragung von Leistungen führen sollen, „neue bürokratische Strukturen auf Seiten der Pflegekassen“. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte, der Gesetzentwurf zu den neuen Befugnissen sehe zwar Entlastungen im Bereich der Langzeitpflege vor, aber für die Kliniken seien keine Maßnahmen zum Bürokratieabbau enthalten. (sev)