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Länder-Klage gegen Qualitätsvorgaben sorgt für Kritik

13.08.2025 2:30 Min. Lesedauer

Die Verfassungsklage von drei Bundesländern gegen Qualitätsvorgaben für Kliniken stößt auf Widerspruch. „Patientinnen und Patienten haben einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Qualität im Krankenhaus“, stellte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), Josef Hecken, klar. Der GBA habe den Auftrag, bundesweit für eine gute Versorgungsqualität zu sorgen.

Die Länder Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt hatten gestern Klage gegen GBA-Vorgaben vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben, da sie einen Eingriff in ihre Zuständigkeit bei der Krankenhausplanung sehen. Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) bezeichnete den Schritt „als notwendiges letztes Mittel, um die verbriefte Hoheit der Länder bei der Krankenhausplanung gegen wiederholte Eingriffe des GBA zu schützen“. Konkret geht es um die Anforderungen bei der Frühchen-Versorgung, der Stammzellentransplantation und der Personalausstattung in der Psychiatrie.

Hecken erklärte, die Vorgaben seien kein „Instrument der Krankenhausplanung“, sondern dienten der Qualitätssicherung. Hier gehe es nicht selten um die Frage, „ob Menschen überleben und ob sie gut überleben“. Dies treffe auch für die Versorgung extrem untergewichtiger Frühgeborener zu, „die oft nur wenige Gramm wiegen“. Gerade bei deren Versorgung habe die Zahl der behandelten Fälle unmittelbaren Einfluss auf die Sterberate und das Maß späterer Beeinträchtigungen. „Wir sprechen hier nicht über Notfalloperationen, sondern über planbare, komplexe Interventionen“, betonte der GBA-Chef.

Der AOK-Bundesverband bezeichnete das Vorgehen der drei Bundesländer als „nicht nachvollziehbar“. Die Mindestmengen-Regelung sei ein „wertvolles und wirksames Instrument zur Verbesserung der Patientensicherheit und Versorgungsqualität“, so Vorständin Carola Reimann. Die Krankenhausplanung liege weiterhin in der Hoheit der Länder und sei davon „völlig unberührt“. Widerspruch kam auch von Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen. „Mindestmengen bei Frühgeborenen retten Leben – gerade bei extremen Frühchen“, schrieb er auf X. Hier zähle einheitliche Qualität und Patientensicherheit, „nicht Länderhoheit“.

Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums kommentierte, die Klage habe dem ersten Anschein nach „nichts mit der Krankenhausreform zu tun“. Mindestmengenvorgaben gebe es bereits seit 2004. Die erwiesene Wirksamkeit der Mindestmengen-Vorgaben bei der Verbesserung der Versorgung diente auch als Argumentation für die 2024 beschlossene Klinikreform. (at)