KHAG im Kabinett: Koalition findet Kompromiss
Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) soll am morgigen Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden. Nach wochenlangem Ringen um Ausnahmeregelungen einigten sich die Koalitionspartner aus CDU/CSU und SPD nun auf einen Kompromiss. Laut Kabinettsvorlage, die G+G vorliegt, kommt der Entwurf den Wünschen der Länder entgegen. Demnach sollen zur Sicherstellung der stationären Versorgung insbesondere im ländlichen Raum gemäß dem Koalitionsvertrag „die Ausnahme- und Kooperationsmöglichkeiten angepasst und dadurch der Gestaltungsspielraum der Länder ausgeweitet“ werden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will nach der Sitzung zu dem Gesetzesvorhaben „umfänglich informieren“, teilte das Ministerium heute mit.
Im Entwurf zum KHAG heißt es weiter, dass anstelle der bisherigen einheitlichen Erreichbarkeitsvorgaben zukünftig „die zuständigen Landesbehörden im Rahmen ihres eigenen Beurteilungsspielraums über die Erforderlichkeit einer Ausnahme“ entscheiden dürfen. Das hatten die Länder in ihrem einstimmigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz jüngst gefordert. Sollten Länder daneben beabsichtigen, einem Krankenhaus eine Leistungsgruppe auch ohne Erfüllung der vorgegebenen Qualitätskriterien zuzuweisen, müsse diese Entscheidung „künftig im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen“ erfolgen. Neben den krankenhausplanerischen Anliegen der Länder sollten dabei auch die finanziellen Interessen der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht zudem vor, dass der Wegfall der Erreichbarkeitsvorgaben auch Kooperationen zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung umfasst. Darüber hinaus sollen die Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser erweitert werden. Demnach können etwa Fachkliniken künftig auch bei der sachlichen Ausstattung kooperieren und teilstationäre Einrichtungen bei verwandten Leistungsgruppen und bei der personellen Ausstattung. Ferner soll die Definition von Fachkrankenhäusern angepasst werden, „damit die in den Ländern bestehenden und für die Versorgung relevanten Fachkliniken erhalten bleiben“.
Für Universitätskliniken sollen die Fördermöglichkeiten des Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) „noch weiter geöffnet“ werden. Die Hälfte der Mittel für den KHTF soll, wie neu vereinbart, aus dem Sondervermögen kommen. Fristen sollen verschoben werden, damit die Länder mehr Zeit zur Anpassung haben. So rückt die Einführung der Vorhaltevergütung um ein Jahr nach hinten, sodass die volle Finanzwirksamkeit hierfür ab dem Jahr 2030 eintritt. (imo)