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Streit um Mindestmengen: AOK pocht auf Qualitätsstandards

25.08.2025 2 Min. Lesedauer

Im Streit um die Mindestmengen-Vorgaben für Kliniken pocht die AOK auf klare Qualitätsstandards. „Das kann über Leben und Tod entscheiden“, sagte die Vorständin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, der „Märkischen Oderzeitung“ (MOZ). Die Mindestmengen-Regelung sei „ein wirksames und gut begründetes Instrument zur Verbesserung der Patientensicherheit und Versorgungsqualität“. Drei Bundesländer haben eine Verfassungsklage gegen die Mindestmengen-Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) für die Versorgung extrem Frühgeborener eingereicht. Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha kritisierte die Vorgaben als „völlig willkürlich“ und forderte die komplette Abschaffung des obersten Beschlussgremiums der Selbstverwaltung.

Reimann nannte die Klage von Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt „nicht nachvollziehbar“. Es gebe einen erwiesenen Zusammenhang zwischen der Zahl der behandelten Fälle und den Behandlungsergebnissen. Bei der Versorgung von Frühgeborenen mit besonders geringem Geburtsgewicht handele es sich in der Regel nicht um Notfälle, sondern um planbare Ereignisse. Hier gehe es um sehr wenige Fälle pro Jahr, bei denen es wichtig sei, dass das Krankenhaus-Team schwerwiegende Komplikationen rechtzeitig erkennen und bestmöglich behandeln könne.

Für Kinderkliniken legt der GBA seit 2024 bei der Versorgung extrem Frühgeborener unter 1.250 Gramm die Mindestmenge von 25 Behandlungen pro Jahr fest. Lucha bezeichnete die Zahl in den „Stuttgarter Nachrichten“ als  „politisch getriggert“. Dafür gehe es „keinerlei wissenschaftliche Evidenz“, monierte der Grünen-Politiker. Der GBA greife in das Krankenhaus-Planungsrecht der Länder ein.

Der GBA-Vorsitzende Josef Hecken konterte, Luchas Aussagen ignorierten „jedwede medizinische und wissenschaftliche Evidenz und würden keiner fachlichen Überprüfung standhalten“. Alle relevanten Fachgesellschaften stützten die Mindestmengen-Regelung, sagte er ebenfalls in den „Stuttgarter Nachrichten“. Auch die großen Zentren der Perinatalversorgung in Baden-Württemberg hätten sich bei Lucha für höhere Mindestmengen eingesetzt. Der GBA handele auf der Basis einer klar definierten gesetzlichen Grundlage.

Bislang sind alle Anstrengungen, gegen die Mindestmengen-Regelung juristisch vorzugehen, gescheitert. Das Landessozialgericht Berlin erklärte im Juni 2024 die Entscheidung des GBA zur Mindestmenge bei der Frühchenversorgung für rechtskonform. (at)