Cannabis-Teillegalisierung: Erster Zwischenbericht noch vage
In den ersten 18 Monaten nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) hat sich der Umgang mit Cannabis nicht grundlegend verändert. Dies geht aus dem ersten Zwischenbericht hervor, den die am Forschungsprojekt zur Evaluation des KCanG (Ekocan) beteiligten Institute heute vorgelegt haben. Insbesondere beim Gesundheitsschutz und beim Kinder- und Jugendschutz seien keine kurzfristigen Änderungen infolge des KCanG zu erkennen. „Wir wissen, dass in den letzten 15 Jahren die Zahl der erwachsenen Konsumierenden stark zugenommen hat“, sagte Jakob Manthey vom Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS) am Uniklinikum Hamburg-Eppendorf. Dieser Trend habe sich wahrscheinlich auch nach Inkrafttreten des KCanG im April 2024 fortgesetzt. Laut Manthey konsumierten 2024 etwa fünf Millionen Erwachsene mindestens einmal Cannabis, etwa ein Fünftel davon täglich oder fast täglich.
Auch für Kinder und Jugendliche verweist die Untersuchung lediglich auf Trends. Die bisher vorliegenden Daten zeigten, „dass sich der sinkende Trend der letzten Jahre im Anteil der Jugendlichen, die Cannabis konsumieren, auch nach der Teillegalisierung fortsetzt“, erläuterte Daniel Kotz vom Institut für Allgemeinmedizin und Centre for Health and Society der Uniklinik Düsseldorf. Zudem gibt es laut Bericht Hinweise, dass sowohl cannabisbezogene Meldungen an Jugendämter als auch die Zahl der Suchtberatungen zurückgehen, die Jugendliche in Anspruch nehmen. Auch bei der Verkehrssicherheit ließen sich bisher keine maßgeblichen Veränderungen beim Fahren unter Cannabiseinfluss sowie in der Zahl der im Straßenverkehr getöteten oder verletzten Menschen erkennen. Insgesamt habe es zwar mehr Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel gegeben, inwieweit das aber mit dem Konsum von Cannabis zusammenhänge, könne „nur durch weitere statistische Auswertungen ermittelt werden“, heißt es in dem Bericht.
Kurzfristig zeigen sich die deutlichsten Veränderungen im Bereich der cannabisbezogenen Kriminalität. Bei der Teillegalisierung handele es sich um „die quantitativ bedeutendste Entkriminalisierung in der Geschichte der Bundesrepublik“, sagte der Direktor des Instituts für Kriminologie der Uni Tübingen, Jörg Kinzig. Die Zahl der registrierten Cannabis-Delikte sei 2024 im Vergleich zu 2023 von rund 215.000 auf etwas mehr als 100.000 gesunken. Hauptgrund sei der Rückgang der „eher konsumnahen“ Straftaten gewesen, die spätestens mit dem Inkrafttreten des KCanG nicht mehr verfolgt werden.
Die Evaluation der Teillegalisierung durch Ekocan ist im KCanG verankert. Den nächsten Zwischenbericht wollen die beteiligten Institute im Herbst 2026 vorlegen. Der Abschlussbericht erfolgt im April 2028. (rbr)