Warken plant strengere Regeln für Abgabe von Cannabis
Medizinisches Cannabis soll künftig nur nach vorherigem, persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt verschrieben werden. Auch der Versand soll verboten werden. Das sieht eine neue Gesetzesinitiative des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) vor, wonach Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel gilt und seither als Arzneimittel verschrieben werden kann. Die Importe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken seien über das zu erwartende Maß hinaus gestiegen, heißt es im Referentenentwurf zur Begründung. Diese Fehlentwicklung müsse bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen korrigiert werden.
Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) habe sich der Import von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken vom ersten Halbjahr 2024 zum zweiten Halbjahr 2024 um 170 Prozent gesteigert, erläutert das BMG. Im gleichen Zeitraum seien die Verordnungen von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) allerdings nur um neun Prozent gestiegen. Dies lege nahe, dass zunehmend Selbstzahler außerhalb der GKV-Versorgung beliefert worden seien.
„Bei der Behandlung mit Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken ist unter anderem wegen der Suchtgefahr sowie weiterer Gesundheitsrisiken, Nebenwirkungen und unerwünschter Arzneimittelwirkungen ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit der zu behandelnden Person sinnvoll und geboten“, so das BMG. Zudem müsse die Patientin oder der Patient im Lichte der bestehenden Chancen und Risiken ausdrücklich in die Behandlung mit Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken einwilligen.
Zweite Maßnahme, die der Entwurf vorsieht: Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken dürfen künftig nicht mehr auf dem Versandweg an Endverbraucher abgegeben werden. Stattdessen müsse es wegen der Risiken und Gefahren eine umfassende Aufklärung und Beratung persönlich in der Apotheke geben, heißt es im Entwurf. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) begrüßte den Gesetzentwurf. „Eine pharmazeutisch fundierte Beratung zu Cannabis sollte mit Blick auf das hohe Suchtrisiko und Auswirkungen auf die Gehirnentwicklung bei jungen Menschen durch die Apotheke vor Ort stattfinden", sagte Abda-Präsident Thomas Preis.
Bereits unmittelbar nach ihrem Amtsantritt hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) deutlich gemacht, dass sie nichts von der Teil-Legalisierung von Cannabis halte. Auch der neue Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck betonte in der „Rheinischen Post“, er sei kein Freund der Cannabispolitik der Ampel. (bhu)