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BMG hofft auf Kabinett zu Gesundheitskiosken am 24. April

22.01.2024 2 Min. Lesedauer

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält an seinen Plänen zur bundesweiten Einführung der Gesundheitskioske fest. „Ziel ist, am 24. April ins Bundeskabinett zu kommen“, sagte der zuständige Abteilungsleiter im BMG, Michael Weller, heute bei einem Pressegespräch der AOK Rheinland/Hamburg anlässlich der Eröffnung des Gesundheitskiosks in Hamburg-Bramfeld. Die Einführung sei „eine wichtige und zentrale Reform“. „Wir brauchen das Gesetz“, erklärte Matthias Mohrmann, Vorstand der AOK Rheinland/Hamburg.

Für viele Menschen sei es schwierig, den richtigen Zugang zur Gesundheitsversorgung zu finden, so Mohrmann. Die verbindliche Einführung der Kioske ist Teil des von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplanten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes. Lauterbach verteidigte in der „Welt am Sonntag“ das Konzept. Die Gesundheitskioske führten zu einer deutlich besseren Versorgung in den ärmsten Stadtteilen Deutschlands, sagte der SPD-Politiker. In  benachteiligten Vierteln gebe es meist kaum noch Fachärzte. BMG-Abteilungsleiter Weller erklärte, er hoffe, dass der Bundestag nach der Sommerpause das Gesetzesvorhaben berate und das Gesetz Anfang 2025 in Kraft treten könne.

„Wir lösen mit dem Gesundheitskiosk sicherlich nicht alle Fragen des deutschen Gesundheitssystems“, sagte Mohrmann. Die Kioske würden jedoch sehr konkret bei den alltäglichen Problemen, vor denen die Bürger stünden, helfen. Gesundheitskioske sorgten für mehr Orientierung und einen besseren Zugang zur Versorgung und schafften so mehr Chancengleichheit und Gerechtigkeit.

„Der Gesundheitskiosk ist aus meiner Praxis überhaupt nicht wegzudenken“, berichtete der Hamburger Allgemeinmediziner Gerd Fass. Ohne Kiosk könne er den „Patientenstrom“ nicht bewältigen. Fass trat der Kritik entgegen, dass die Kioske den Klinken und Praxen etwas wegnähmen. Die Kioske seien „eine ergänzende Maßnahme“ und keine Konkurrenz, betonte auch Weller.

Die Gesamtkosten der Kioske sollen zu 74,5 Prozent von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden, die Kommunen übernehmen 20 Prozent der Kosten. Die privaten Krankenversicherungen geben 5,5 Prozent. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kioske in der Regelversorgung zu verankern. Bislang gibt es nur Pilot-Projekte wie in Hamburg. Ursprünglich war von bundesweit 1.000 Kiosken die Rede. Inzwischen ist mittelfristig die Zahl von etwa 200 angepeilt. (at)