Vor Treffen: Unions-Länder wollen Ausnahmen bei Klinikreform
Mit etlichen Ausnahmeregelungen und Aufweichungen wollen einige unionsgeführte Bundesländer die Krankenhausreform nachbessern. In einem vor dem geplanten Bund-Länder-Treffen bekanntgewordenen Positionspapier schlagen sie unter anderem Verlängerungen von Fristen vor. Zudem sieht die neunseitige Liste für die Konferenz am Donnerstag, die G+G vorliegt, Anpassungen bei der Vorhaltevergütung und veränderte Regelungen für Mindestvorhaltezahlen vor. Die Vertreter von Bund und Ländern wollen sich bei dem Treffen mit den geplanten Änderungen des zum Ende vorigen Jahres in Kraft getretenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) befassen.
Die fünf Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein wollen demnach eine „verlässliche und verbindliche Zeitplanung“ für die Planungssicherheit der Krankenhäuser. Die Beauftragung des Medizinischen Dienstes (MD) zur Prüfung der Voraussetzungen der Leistungsgruppen soll um drei Monate auf Ende Dezember nach hinten verschoben werden, da eine Beauftragung des MD vor Abschluss des parlamentarischen Verfahrens derzeit „ins Blaue hinein“ erfolge. Als Frist zur Mitteilung des Prüfergebnisses des MD schlagen die B-Länder den 30. Juni 2026 vor. „Die Zuweisung der Leistungsgruppen kann im Anschluss erfolgen“, dafür sollten die zuständigen Behörden bis Ende 2026 Zeit erhalten. Ebenso sollte die Frist zur Mitteilung der zugewiesenen Leistungsgruppen an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (Inek) „überprüft werden“.
Die bislang bestehende Frist zur Antragstellung beim Transformationsfonds könne entfallen angesichts der nun vorgesehenen Finanzierung durch den Bund, statt aus dem Gesundheitsfonds. Dass die Länder in ihrem Papier die Kassenbeteiligung bei der Verteilung der Mittel aus dem Fonds streichen wollen, stößt auf Widerspruch. Denn die Kassen müssten „für die Klinik-Betriebskosten geradestehen und sollten daher auch bei Entscheidungen über die Strukturen beteiligt sein“, betont der AOK-Bundesverband auf X.
Zudem sei eine Anpassung der Regelungen zur Vorhaltevergütung erforderlich. Die Vergütung müsse „weitgehend unabhängig von dem Umfang der Leistungserbringung errechnet werden“, und es gelte insbesondere die notwendigen tatsächlichen Kosten der Krankenhäuser starker in den Blick zu nehmen. Bei der Zuweisung von Leistungsgruppen bedarf es dem Papier zufolge mehr „Planungsfreiheit“ für die Länder, um den „regionalen Versorgungsrealitäten“ gerecht zu werden. Außerdem sei die Definition von Fachkrankenhäusern „dem Landesrecht unter Festlegung landeseigener Kriterien zu überlassen“, da eine bundeseinheitliche Definition schwierig sei.
Die Länder befürchten ferner, dass bei den derzeitigen Vorgaben zu den Mindestvorhaltezahlen Kliniken aus der Versorgung gedrängt werden, die diese unterschreiten. „Dies kann gerade in Flächenländern zu Verwerfungen führen“, heißt in dem Papier. Um dies zu verhindern, seien „Ausnahmemöglichkeiten der Länder vorzusehen“. (imo)