Attacken gegen Cannabis-Gesetz aus Union und SPD
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis erhitzt weiter die Gemüter. Die Fraktionsvorsitzenden von CDU und CSU in Bund, Ländern und Europäischem Parlament sehen darin einen Verstoß gegen Völker- und Europarecht. „Das Völkerrecht gestattet den Gebrauch von Cannabis nur zu wissenschaftlichen und medizinischen Zwecken in einem engen Sinne, nicht aber den kommerziellen Anbau und Handel“, heißt es in einer am Wochenende beschlossenen Resolution.
Zudem heißt es in dem G+G vorliegenden Papier, die UN-Drogenkontrollorgane bewerteten eine umfassende Cannabis-Legalisierung wie von der Bundesregierung beabsichtigt „als vertragswidrigen Verstoß gegen die UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung“. Da die Europäische Union seit 1988 Vertragspartei des UN-Übereinkommens sei, seien dessen Regelungen Teil des europäischen Rechts. Zudem verstoße die Regierung auch an anderen Stellen gegen europäische Vorgaben und provoziere ein Vertragsverletzungsverfahren.
Mit dem Gesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll für Volljährige ab dem 1. April der Anbau und Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt werden. Legal sind dann 25 Gramm im öffentlichen und 50 Gramm im privaten Raum. Die Neuregelung steht für den 22. März auf der Tagesordnung des Bundesrats. Zwar ist es dort nicht zustimmungspflichtig, die Länder könnten aber den Vermittlungsausschuss anrufen, was zu erheblichen Verzögerungen und auch zu Änderungen führen könnte.
Widerstand kommt auch von Lauterbachs Parteikollegen, dem niedersächsischen Gesundheitsminister Andreas Philippi. Er glaube nicht daran, dass die Teillegalisierung der Droge die Verbreitung unter Kindern und Jugendlichen reduzieren werde. „Ich teile nicht die Meinung, dass mit der Freigabe von Cannabis die Vernunft einzieht“, sagte Philippi der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Ich glaube eher im Gegenteil, der Reiz des Neuen wird damit verstärkt und eine natürliche Distanz durch Strafen fehlt einfach.“
Der SPD-Politiker kritisierte zudem, dass die Legalisierung auch rückwirkend wirksam sein soll. Dann komme es zu einer Amnestie, bei der alle laufenden Verfahren eingestellt würden, teilweise von Leuten, die im Gefängnis säßen. Das sei nicht zu schaffen. Ähnlich argumentieren auch die Justizminister der Länder, weswegen aus ihren Reihen der Vorschlag kommt, das Inkrafttreten um sechs Monate zu verschieben. Lauterbach räumte bei „X“ ein, die Justiz habe wegen der Amnestie nicht vollstreckter Urteile sehr viel Arbeit. „Aber der Verzicht auf die Amnestie wäre grobes Unrecht“, zumal wenn dies mit „viel Arbeit“ begründet werde. (sev)