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Zeitschriftenschau

18.09.2025 Matthias Schömann 2 Min. Lesedauer

In jeder Ausgabe kuratiert G+G Beiträge aus Fachzeitschriften und gibt einen Einblick in den aktuellen Stand von Forschung und Wissenschaft.

Foto: Mehrere aufgeschlagene Zeitschriften liegen übereinander.
Immer auf dem neuesten Stand: G+G liefert Einblicke in den Fachjournalismus.

Kindeswohl und Geschlechtsdysphorie

Kimberley Tietz,Mitarbeiterin am Interdisziplinären Wissenschaftlichen Zentrum für Medizin-Ethik-Recht der Uni Halle-Wittenberg, widmet sich in diesem Aufsatz der Problematik des Schutzes des Kindeswohls bei Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie. Nach einem Überblick über das Krankheitsbild und die Therapiemöglichkeiten geht die Verfasserin der Frage nach, wie die relevanten Rechtsgüter, insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kindes und das Erziehungsrecht der Eltern, zur Geltung kommen. Einen weiteren Schwerpunkt legt sie auf die Einwilligungsfähigkeit des Kindes. 

Medizinrecht 4/2025, S. 270–278

MVZ im Rechtskonflikt

Nach einer kurzen Darstellung der sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen des Vertragsarztrechts geht der Autor, Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Hess, auf das Spannungsfeld zwischen Vertragsrecht und dem ärztlichen Berufsrecht ein. Er zeigt am Beispiel des Weiterbildungsrechts Widersprüche zwischen diesen Rechtsgebieten auf und analysiert die einschlägige Rechtsprechung. Am Beispiel der Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften setzt er sich kritisch mit der Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Abgrenzung zur landesgesetzlichen Kompetenz, das Berufsrecht zu regeln, auseinander. Abschließend erörtert er den Einfluss des ärztlichen Berufsrechts auf die Organisationsstrukturen von MVZ.

Medizinrecht, 5/2025, S. 346-352

Forschung mit Patientendaten

Der Münchner Rechtsanwalt Dr. Markus Fuderer gibt in seinem Aufsatz die wesentlichen Antworten auf alle Fragen rund um die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten nach der aktuellen Gesetzeslage. Nach einer Darstellung der Entwicklung der Rechtsnormen und einem Hinweis auf die parallele Entwicklung im europäischen Datenschutzrecht, erörtert er ausführlich die Voraussetzungen und den Ablauf des Antragsverfahrens. Wer darf einen Antrag auf Datennutzung stellen? Was hat ein Antrag zu beinhalten? Wer bearbeitet den Antrag und nach welchen Kriterien? Welche Kosten sind zu erwarten und welchen Rechtsschutz hat man, wenn der Antrag abgelehnt wird? Er bejaht die umstrittene Frage, ob auch die kommerzielle Forschung ein im Gemeinwohl liegender Zweck ist. Abschließend empfiehlt er allen Antragstellenden den Antrag sorgfältig vorzubereiten.

Arzneimittel & Recht 2/2025, S. 85-90

Pflichten rund um die Patientenakte

Besteht seitens der Krankenhäuser und der ambulanten ärztlichen Leistungserbringenden eine Pflicht, Patienten und Patientinnen nach der elektronischen Patientenakte zu befragen oder ihnen Einsicht zu gewähren? Dieser Frage widmet sich Andrea Hauser, Rechtsanwältin bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft, ausführlich und beleuchtet sie von mehreren Seiten. Ausgehend von der Feststellung, dass es keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht gibt, erörtert sie die Auswirkungen der gesetzlich statuierten Befüllungspflicht und den weiteren in Paragraf 346 SGB V vorgegebenen Unterstützungsleistungen sowie der von den Leistungserbringenden zu nutzenden technischen Infrastruktur auf die Haftpflicht. Auch die Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten werden erörtert. Weiterhin beleuchtet Hauser die Frage, ob im Rahmen der Anamnese eine Verpflichtung zur Einsichtnahme in die ePA besteht und geht auf die sich aus dem Berufsrecht ergebenden Informationspflichten ein.

Medizinrecht, 5/2025, S. 359-361

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