Zeitschriftenschau
In jeder Ausgabe kuratiert G+G Beiträge aus Fachzeitschriften und gibt einen Einblick in den aktuellen Stand von Forschung und Wissenschaft.

Drogenkonsum: Werdende Mutter nicht strafbar
Konsumieren werdende Mütter Alkohol, Drogen oder betreiben Extremsportarten können sie den Fötus schädigen. Die Rechtsprofessorinnen Elisa Hoven von der Universität Leipzig und Frauke Rostalski von der Universität Köln stellen klar, dass – soweit kein Schwangerschaftsabbruch herbeigeführt wird – die Mutter nicht strafbar sei. Die Folgen wie das fetale Alkoholsyndrom könnten für das Kind besonders erheblich sein und sogar sein gesamtes Leben bestimmen. Den erforderlichen Schutz des Ungeborenen biete aber nicht das Straf-, sondern das Familienrecht.
Cannabis: Ärzte müssen Verordnung begründen
Versicherte haben nach Paragraf 31 Absatz 6 Sozialgesetzbuch V einen Anspruch auf Versorgung mit Cannabis. Höchstrichterlich seien zwar einige Grundsatzfragen geklärt, so die Juristin Professor Andrea Kießling und die wissenschaftliche Mitarbeiterin Amelie Folttmann von der Universität Frankfurt am Main. Doch beim Patientenschutz gäbe es offene Fragen. Klar sei aber, dass Ärztinnen und Ärzte das Verordnen von Cannabis umfassend begründen müssen. Dazu habe das Bundessozialgericht klare Vorgaben gemacht.
Kliniken: Mehr Aufwand bei Behandlung ohne Übernachtung
Seit diesem Jahr können Kliniken Patientinnen und Patienten ohne Übernachtung vollstationär behandeln (Paragraf 115e SGB V). Dipl.-Betriebswirt Ingo Seip vom Deutschen Gemeinschafts-Diakonieverband meint, dass es entgegen dem gesetzgeberischen Ziel nicht zu Entlastungen des Krankenhauspersonals und zu Einsparungen komme. Neben Risiken für Patienten entstehe bei Krankenhäusern wegen organisatorischer Mehrbelastungen ein höherer Aufwand. Zudem müssten sie jederzeit alles für eine vollstationäre Behandlung vorhalten.
Datenschutz: Schadenersatz bei Verstößen
Bei einem Verstoß gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung kann jede Person Schadenersatz verlangen (Artikel 82 DS-GVO). Ina Haag, Rechtsanwältin in der Rechtsabteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft, macht darauf aufmerksam, dass der Anspruch bei jedem Verstoß besteht – unabhängig davon, ob er schwerwiegende oder nur geringfügige Folgen für den Betroffenen hat. Der Europäische Gerichtshof habe einer Erheblichkeitsschwelle bei immateriellen Schäden eine deutliche Absage erteilt. Etwaige Ablehnungen bei „Bagatellschäden“ verstießen folglich gegen Unionsrecht.
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