Daten und Analysen Versorgung

20 Jahre befundbezogener Festzuschuss zum Zahnersatz

29.09.2025 Stefanie Roloff 3 Min. Lesedauer

Seit 20 Jahren erhalten gesetzlich Versicherte, die einen Zahnersatz benötigen, von ihrer Krankenkasse einen fixen Zuschuss. Weitergehende Kosten müssen die Versicherten selbst tragen.

Foto: Gelbes Icon mit einem Zahn, darüber Illustration einer Grafik, rechts daneben eine Blase mit Bild: Eine Frau, die ihre Zähne in einem kleinen Spiegel betrachtet.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem zahnmedizinischen Befund und dem Einkommen der Versicherten.

In Deutschland haben gesetzlich Versicherte seit dem Jahr 2005 Anspruch auf einen befundbezogenen Festzuschuss zum Zahnersatz. Die Höhe des Zuschusses, den die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen, hängt ab vom zahnmedizinischen Befund, der den Gesamtzustand des Gebisses berücksichtigt. Die darüberhinausgehenden Behandlungskosten entfallen auf die Versicherten als Eigenanteil. Vor 2005 wurden die Kosten für Zahnersatz nach dem gesetzlichen Leistungskatalog über prozentuale Zuschüsse unterstützt, deren Höhe sich unmittelbar nach der gewählten Behandlungsform richtete.

Zahnärzte und Krankenkassen nutzen einen Katalog mit rund 50 Einzelbefunden, um die Höhe des Festzuschusses zu bestimmen, der Katalog wird jährlich angepasst. Grundlage dafür sind die Festzuschuss-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. In der Regelversorgung – also der je nach Befund vorgesehenen Standardtherapie – beträgt der Zuschuss 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten. Patientinnen und Patienten können den Zahnersatz frei wählen.

Beispiel: Brücke oder Implantat?

Ein Beispiel der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) macht dies deutlich: Fehlt ein Eckzahn im Oberkiefer, sieht die Regelversorgung eine Brücke vor. Entscheidet sich die Patientin oder der Patient für diese Lösung, übernimmt die Krankenkasse 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten. Wird hingegen ein Implantat gewünscht, bleibt der Zuschuss in derselben Höhe bestehen – die Mehrkosten für die abweichende Behandlung trägt jedoch die versicherte Person selbst.

Mehr Zuschuss mit Bonusheft und Härtefallregelung

Dabei zahlt es sich aus, die zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen regelmäßig wahrzunehmen: Wer sein Bonusheft fünf Jahre lückenlos führt, erhält 70 Prozent Festzuschuss – und nach zehn Jahren 75 Prozent. Versicherte mit geringem Einkommen können wiederum 100 Prozent Zuschuss für die Regelversorgung erhalten. Dafür prüft die Krankenkasse, ob ein Härtefall vorliegt.

Für den Bonusanspruch gilt: Ein einmaliges Versäumnis innerhalb der zehn Jahre kann ohne Folgen bleiben, wenn es gut begründet wird und die Krankenkasse dies anerkennt. Für 2020 gab es sogar eine Sonderregel: Wegen der Corona-Kontaktbeschränkungen beeinflusste ein ausgebliebener Zahnarztbesuch den Bonusanspruch nicht. Im Jahr 2021 wiederum holten viele Patientinnen und Patienten zahnärztliche Behandlungen nach, was erklärt, weshalb die Kosten für Zahnersatz von 3,31 Milliarden im Jahr 2020 um 19,3 Prozent auf 3,94 Milliarden anstiegen (siehe Grafik).

Zahl der Zahnersatz-Fälle sinkt

Die Grafik zeigt die Kostenentwicklung der GKV für Zahnersatz (2000: 3,52 Mrd., 2004: 3,67 Mrd., 2005: 2,43 Mrd., 2019: 3,49 Mrd., 2024: 4,17 Mrd. Euro).

Mit der Einführung des befundbezogenen Festzuschusssystems im Jahr 2005 kam es zunächst zu einem starken Rückgang der Ausgaben für Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung: Sie sanken um 33,7 Prozent – von 3,67 Milliarden auf 2,43 Milliarden Euro. Ein Forschungsbericht des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) führte dies vor allem auf fehlende Übergangsregelungen und sogenannte Vorzieheffekte zurück, die zu weniger Behandlungsfällen im Einführungsjahr führten.

In den darauffolgenden Jahren stabilisierte sich die Inanspruchnahme wieder. In den vergangenen zehn Jahren ist die Anzahl der Zahnersatz-Fälle laut KZBV erneut deutlich gesunken – von 9,78 auf 7,74 Millionen. Gleichzeitig sind die Ausgaben etwa durch Erhöhungen der Festzuschüsse von 3,20 auf 4,17 Milliarden Euro gestiegen. Der Rückgang der Zahnersatz-Fälle wiederum ist ein Indiz für die verbesserte Mundgesundheit in der Bevölkerung. Nach Angaben der BZÄK suchen 90 Prozent der Menschen mindestens einmal jährlich eine Zahnarztpraxis auf. Dies hat nicht nur wesentlich dazu beigetragen, Karies zu reduzieren, sondern beugt auch Zahnverlust vor.

So haben laut der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie DMS 6 Menschen in Deutschland bis ins mittlere Lebensalter hinein fast immer ihr vollständiges Gebiss. Der Rückgang von Zahnverlust kommt vor allem daher, dass Vorsorgeangebote konsequent genutzt werden – angefangen bei der Gruppenprophylaxe in Kita und Schule, den Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder über individuelle Prophylaxemaßnahmen bis zu den regelmäßigen Zahnarztkontrollen. Bei den jüngeren Seniorinnen und Senioren im Alter von 65 bis 74 Jahren wiederum sind nach DMS 6 nur noch fünf Prozent zahnlos; im Durchschnitt fehlen ihnen 8,6 Zähne.

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