Gesetz abgeschlossen

Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung

In Kraft getreten: 12.11.2022 3 Min. Lesedauer

Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) regelt die finanziellen Grundlagen der gesetzlichen Krankenkassen ab 2023. Hinzu kommen neue Regelungen bei Arzneimittelpreisen.

Beratungsfolge

  • Referentenentwurf: 30.Juni 2022
  • Fachanhörung: 13. Juli 2022
  • Verabschiedung Kabinettsentwurf: 27. Juli 2022
  • 1. Durchgang Bundesrat: 16. September 2022
  • 1. Lesung Bundestag: 23. September 2022
  • Anhörung im Bundestag: 28. September 2022
  • 2./3. Lesung Bundestag: 20. Oktober 2022
  • 2. Durchgang Bundesrat: 28. Oktober 2022
  • Inkrafttreten: in den wesentlichen Teilen nach Verkündung

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG)

Zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Kranlenversicherung (GKV) will die Bundesregierung vor allem die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… selbst und die Beitragszahler heranziehen. Es gelte ein „historisches Defizit von 17 Milliarden Euro zu beseitigen“, das er von seinem Vorgänger geerbt habe, begründete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Pläne, bekräftigte aber während der abschließenden Beratungen des Bundestages nochmals, dass es keine Leistungskürzungen geben werde. In der Konsequenz  wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz um 0,3 Punkte auf 1,6 Prozent steigen. Einschließlich des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent würden die Krankenkassenbeiträge damit erstmals die 16-Prozent-Marke überspringen. Wie sich die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf die realen kassenindividuellen Zusatzbeiträge auswirkt, ist zum jetztigen Zeitpunkt nicht abzusehen.

Der Gesundheitsausschuss hatte im Vorfeld der abschließenden Bundestagsdebatte noch 17 Änderungsanträge der Ampel-Fraktionen in seine Beschlussempfehlung aufgenommen. Der Bundeszuschuss Bis 2004 wurde die gesetzliche Krankenversicherung - im Unterschied zur Renten- und… zur GKV wird 2023 wie geplant um zusätzlich zwei Milliarden auf dann 16,5 Milliarden Euro steigen. Außerdem erhalten die Kassen ein befristetes Bundesdarlehen in Höhe von einer Milliarde Euro. Um diesen Kredit rechtssicher zu gestalten, müssen die Kassen allerdings nicht mehr rund vier Milliarden Euro, sondern nur noch 2,5 Milliarden Euro aus noch vorhandenen Wirtschaftsreserven an den Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds wurde durch das 2007 verabschiedete GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt.… abführen. Im Zuge eines „kassenübergreifenden Solidarausgleichs“ werden 2023 die Finanzreserven der Krankenkassen oberhalb von 0,2 Monatsausgaben, abzüglich eines Freibetrags von jetzt vier statt zunächst drei  Millionen Euro, in zwei Stufen anteilig dem Gesundheitsfonds zugeführt werden. Die gesetzliche Obergrenze für die Finanzreserven der Krankenkassen sinkt von aktuell 0,8 auf 0,5 Monatsausgaben. Die Obergrenze der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds wird von derzeit 0,5 auf 0,25 Monatsausgaben abgeschmolzen. Schließlich soll der Anstieg der sächlichen Verwaltungsausgaben der Krankenkassen für 2023 auf 3,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr begrenzt und die Zuweisungen an die Krankenkassen für Verwaltungsausgaben um 25 Millionen Euro gemindert werden.

Stellungnahmen

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Referentenentwurf des GKV-FinStG

Verbändeanhörung des BMG am 13.07.22

Format: PDF | 366 KB

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Kabinettsentwurf des GKV-FinStG

Anhörung des Gesundheitsausschusses am 21.09.22

Format: PDF | 605 KB

Auf der Ausgabenseite setzt der Entwurf insbesondere bei den Arzneimittelausgaben an. Eine zunächst geplante „Solidaritätsabgabe pharmazeutischer Unternehmer“ von zwei Milliarden Euro verteit auf zwei Jahre wurde zwar im Zuge der Kabinettsberatungen gestrichen. Stattdesen ist für das Jahr 2023 ist ein um fünf Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und… vorgesehen und der Apothekenabschlag steigt für zwei Jahre von 1,77 Euro auf zwei Euro je Arzneimittelpackung. Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert. Darüber hinaus plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Weiterentwicklung des Gesetzes zur Nutzenbewertung und Preisfindung bei neuen Medikamenten (Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz – AMNOG) vorgesehen. So soll der ausgehandelte Erstattungspreis für neue Medikamente rückwirkend bereits ab dem siebten Monat gelten. Bisher konnten die Pharmaunternehmen den Preis im gesamten ersten Jahr nach Zulassung Die Berechtigung, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen zu erbringen, setzt… frei festsetzen. Zudem sollen künftig auch Instrumente wie mengenbezogene Staffelungen, ein jährliche Gesamtvolumen oder Packungsgrößen genutzt werden. Auch wird die Umsatzschwelle für Arzneimittel zur Behandlung seltener Erkrankungen für die Nutzenbewertung von bisher 50 Millionen nur auf 30 Millionen Euro, statt wie zunächst geplant auf 20 Millionen,  reduziert werden. Auch die Apotheker Der Beruf des Apothekers setzt ein Pharmaziestudium voraus. Näheres zur Ausbildung und… werden an den Sparmaßnahmen beteiligt, indem der der Apothekenabschlag für zwei Jahren auf zwei Euro erhöht wird.

Kliniken und niedergelassene Ärzte werden von den vorgesehenen Maßnahmen weitgehend ausgenommen. Im Krankenhausbereich soll die Doppelfinanzierung von Pflegekosten ausgeschlossen werden, indem ab dem Jahr 2024 nur noch die Pflegepersonalkosten qualifizierter Pflegekräfte, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt sind, im Pflegebudget berücksichtigt werden können. Das umstrittene Zusatzhonorar für Neupatienten bei den Ärzten wird gestrichen. Als Ersatz gewährt der Gesetzgebern künftig extrabudgetäre Zuschläge, wenn Patienten durch die Terminservicestellen Terminservicestellen vermitteln gesetzlich Krankenversicherten Termine bei fachärztlichen,… oder ihren Hausarzt schneller einen Facharzttermin bekommen. Die Frist zum 30. September 2021 für den Abschluss der Verträge zwischen dem GKV-Spitzenverband Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurden die Organisationsstrukturen in der gesetzlichen… und den Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer zur Blankoverordnung im Heilmittelbereich wird gestrichen. Die Pflicht der Krankenkassen, ihre Mitglieder per Brief über einen höheren Zusatzbeitrag Seit 2009 erhalten die gesetzlichen Krankenkassen zur Deckung ihrer Ausgaben Zuweisungen aus dem… und das damit verbundene Sonderkündigungsrecht zu informieren, wurde bis Ende Juni 2023 ausgesetzt.