Johannes Bauernfeind: Digitalgesetz ermöglicht Kranken- und Pflegekassen Beitrag zu mehr gesunden Lebensjahren für Versicherte
Das Bundeskabinett hat dem Digitalgesetz (GeDIG) zugestimmt. Es erweitert die Auswertungszwecke zur datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken. Damit sei ein Schritt hin zu einer stärker präventionsorientierten Versorgung gemacht, hebt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Baden-Württemberg, hervor:
„Deutschland bleibt bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens hinter seinen Möglichkeiten zurück. Der Mitte Juli im Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,… (GeDIG) soll Abhilfe schaffen und Abläufe vereinfachen, Gesundheitsdaten besser als bisher für Forschung und Versorgung nutzbar machen, die Telematikinfrastruktur Mit dem Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen… stärken und die elektronische Patientenakte Mit der ePA können Patientinnen und Patienten sowie die an Ihrer Behandlung beteiligten Ärztinnen… (ePA) weiter ausbauen. In den Apps der gesetzlichen Krankenkassen Die 93 Krankenkassen (Stand: 01.01.26) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… können künftig zentrale Elemente des Versorgungspfades – von der Ersteinschätzung über die Terminvermittlung bis zur elektronischen Überweisung – gebündelt werden. Damit erhalten Versicherte einen ergänzenden digitalen Zugang zur Versorgung und können einfacher durch zentrale Schritte ihres Versorgungspfades navigieren. Zugleich bereitet das GeDIG den technischen Unterbau für das geplante Primärversorgungssystem vor.
Aktuelle Studien zeigen, dass die Lebenserwartung in Deutschland wieder gestiegen ist, jedoch auch die Lebensjahre mit gesundheitlichen Einschränkungen. Besonders positiv ist deshalb die geplante Ausweitung der Möglichkeiten zur datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken durch die Kranken- und Pflegekassen. Das Gesetz erweitert die Auswertungszwecke, stellt die Informationspflichten der Kassen klar und ermöglicht mit dem Einverständnis der Versicherten die Auswertung von Daten aus der elektronischen Patientenakte Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) können Patientinnen und Patienten sowie die an ihrer… . Damit wird ein Schritt hin zu einer stärker präventionsorientierten Versorgung gemacht: Gesundheitsrisiken können früher erkannt, Präventionsangebote gezielter angeboten und damit ein Beitrag zu mehr gesunden Lebensjahren geleistet werden.
Mehrere Ärzteorganisationen, insbesondere der Deutsche Hausärztinnen- und Hausärzteverband bewerten die erweiterten Möglichkeiten der Krankenkassen zur Nutzung und Auswertung von Gesundheitsdaten sehr kritisch. Sie sehen keine Rolle der Krankenkassen in der Versorgung und Beeinträchtigungen der ärztlichen Verantwortung sowie des Arzt Die ärztliche Berufsausübung, die Ausübung der Heilkunde, setzt nach der Bundesärzteordnung… -Patienten-Verhältnisses. Diese Einschätzung teile ich überhaupt nicht – auch nicht in der Tonalität . Die geplanten neuen Regelungen führen zu keiner Verlagerung medizinischer Verantwortung auf die Krankenkassen. Die ärztliche Diagnose, Therapieentscheidung und persönliche Beratung bleiben weiterhin Kern der ärztlichen Tätigkeit. Vielmehr geht es darum, die bereits heute bestehende Rolle der Krankenkassen als Partner in Prävention Prävention bezeichnet gesundheitspolitische Strategien und Maßnahmen, die darauf abzielen,… und Versorgung durch eine bessere Nutzung vorhandener Gesundheitsdaten weiterzuentwickeln. Mit Einwilligung der Versicherten können Gesundheitsrisiken früher erkannt, Präventionspotenziale besser genutzt und Versicherte gezielter bei der Inanspruchnahme geeigneter Angebote unterstützt werden. Gerade bei chronischen Erkrankungen und vermeidbaren Versorgungslücken liegt darin eine große Chance für eine frühzeitigere und bessere Versorgung.
All das sind wesentliche Weichenstellungen – auch für ein zukünftiges Primärversorgungssystem und für den gemeinsamen europäischen Gesundheitsdatenraum.“