Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken

 

Darum geht’s

Der Bundestag hat am 29. Oktober 2020 das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken beschlossen. Mit dem Gesetz möchte der Gesetzgeber die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch Vor-Ort-Apotheken stärken:

  • Versandapotheken aus EU-Staaten dürfen gesetzlich Versicherten keine Rabatte mehr auf rezeptpflichtige Arzneimittel gewähren (sog. RX-Boni-Verbot)
  • Der Deutsche Apothekerverband (DAV) ist angehalten, gemeinsam mit dem GKV Spitzenverband neue pharmazeutische Dienstleistungen der Apotheken zu verhandeln, insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie. Im Raum steht zum Beispiel eine intensive pharmazeutische Betreuung bei Krebstherapien oder die Arzneimittelversorgung pflegebedürftiger Patienten in häuslicher Umgebung. Finanziert werden diese zusätzlichen pharmazeutischen Dienstleistungen durch einen neuen Festzuschlag in Höhe von 20 Cent je abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels. Laut Bundegesundheitsministerium erhalten die Apotheken damit 150 Millionen Euro zusätzlich. Für die GKV kommt für die Umsatzsteuer noch ein zusätzlicher Aufwand von 28,5 Millionen Euro hinzu.
  • Der Botendienst der Apotheken wird dauerhaft mit 2,50 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer) je Lieferort und Tag zusätzlich vergütet


So steht die AOK Baden-Württemberg dazu

Das Ziel des Gesetzgebers, die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln zu gewährleisten ist grundsätzlich nachvollziehbar. Gleichwohl ist die gewählte Umsetzung über ein Boni-Verbot der Benachteiligung von Apotheken im Inland zu begegnen, europarechtlich unsicher. Es braucht außerdem mehr und nicht weniger Wettbewerb im Apothekenmarkt. Einheitliche Abgabepreise stehen dem entgegen. Sinnvoller und sicherer wäre die Umstellung auf ein Höchstpreissystem, bei dem Krankenkassen Direktverträge mit in- und ausländischen Versandhandelsapotheken schließen können.

Ergänzende Angebote der Apotheken können sinnvoll sein und die Versorgung verbessern – gerade im ländlichen Raum. Sie müssen sich aber am konkreten Bedarf vor Ort orientieren und einen echten Mehrwert für die Patienten bieten. Es braucht daher unbedingt regionalen Gestaltungsspielraum, damit das Geld nicht mit der Gießkanne verteilt wird.

Die regelhafte Förderung des Botendienstes der Apotheken hat sich grundsätzlich bewährt und trägt zur adäquaten Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln bei.

Politik aktuell - Januar 2021

Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG)

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