AOK Baden-Württemberg fordert Verankerung von Nachhaltigkeit im SGB

 

Darum geht's

Auch im Gesundheitssektor ist der Klimawandel längst angekommen. Wichtig ist, über die Auswirkungen und Risiken zu sprechen und daraus konkrete Handlungsoptionen abzuleiten und umsetzen. Die Auswirkungen des Klimawandels sind in Deutschland längst spürbar, es geht nicht mehr nur um Klimaschutz, sondern auch um Klimaanpassung was als Handlungsfeld immer wichtiger wird. Das zeigen zum Beispiel die Wetterdaten der letzten Jahre. 

Als entscheidende Ansprechpartner für ihre Mitglieder sind hier auch die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen gefragt. Die AOK Baden-Württemberg bringt sich hier bestmöglich für ihre Versicherten ein, denn eine gesunde Umwelt ist eine wichtige Voraussetzung für eine gesunde Menschheit – und andersherum. Wir haben den Anspruch, mehr als nur ein Ansprechpartner und Ratgeber beim Thema Klima und Gesundheit für unsere Versicherten zu sein. Wir sehen uns zudem in der Verantwortung, als Vorbild zu wirken und im Sinne unserer Versicherten nachhaltig zu handeln. Doch der Handlungsspielraum ist begrenzt, in den Sozialgesetzbüchern fehlt bislang der Aspekt der Nachhaltigkeit. Für mehr nachhaltiges Handeln bedarf es aus Sicht der AOK Baden-Württemberg einer besseren rechtlichen Grundlage – in Form einer Anpassung der Sozialgesetzbücher. Dazu wurde im Gesundheitsportal „Observer“ ein Kommentar von Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg veröffentlicht: Klima und Gesundheit – Änderung der Sozialgesetzbücher erforderlich - Observer Gesundheit (observer-gesundheit.de)

 

Die Forderungen der AOK Baden-Württemberg

Es wäre sinnvoll, Nachhaltigkeit in die Sozialgesetzbücher zu integrieren. Denn Nachhaltigkeit geht mit Wirtschaftlichkeit und Qualität einher. Diese Punkte stehen zwar bereits zum Beispiel im für die Krankenversicherung maßgeblichen fünften Sozialgesetzbuch (SGB V), schließen Nachhaltigkeit jedoch nicht aktiv ein. Eine Verankerung von Nachhaltigkeit im Rahmen des Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsgebots der Krankenversicherung und analog in den anderen Sozialgesetzbüchern würde für eine konsequente Herangehensweise aller gesetzlichen Kranken- bzw. Pflegekassen sorgen und diese dazu befähigen, neben dem sparsamen Einsatz der Beitrags- und Steuergelder auch einem sozialen und umweltbewussten Handeln nachzukommen. Zwei Wege sind hier denkbar: Eine Ergänzung des Wirtschaftlichkeits- um ein Nachhaltigkeitsgebot oder eine Präzisierung des Wirtschaftlichkeitsgebots dahingehend, dass Nachhaltigkeit als ein begriffliches Element von Wirtschaftlichkeit verstanden und entsprechend definiert wird. Eine entsprechende Ergänzung bzw. Präzisierung müsste es auch an anderer Stelle im SGB V (und ggf. weiterer, Bücher) etwa in Zusammenhang mit der Richtlinienkompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses geben.