Einordnung zum Koalitionsvertrag von Bündnis 90/Die Grünen und der CDU in Baden-Württemberg

 

Darum geht’s

Nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg vom 14.03.2021 haben sich die Bündnis 90/Die Grünen und die CDU Baden-Württemberg auf eine Fortsetzung ihrer Koalition geeinigt und in dieser Woche ihren Koalitionsvertrag vorgelegt.

Schwerpunkte mit Blick auf Gesundheit und Pflege sind u.a. die Weiterführung und Stärkung des Forums Gesundheitsstandort Baden-Württemberg, die Förderung von Primärversorgungszentren, die fortgesetzte Weiterentwicklung der Krankenhausstruktur und das Engagement in der Krankenhausfinanzierung, die Unterstützung des Landeskompetenzzentrums Pflege und Digitalisierung oder die Schaffung von Wahlfreiheit für Beamte bei der Wahl ihrer Krankenversicherung durch Übernahme der Arbeitgeberbeiträge.

So ordnet die AOK Baden-Württemberg den Koalitionsvertrag ein

Die Bewältigung der Herausforderungen der Corona-Krise, der Digitalisierung und den Folgen des Klimawandels auf die Gesundheit sind Themen, die jetzt angegangen werden müssen, denn sie werden das Gesundheitswesen nachhaltig verändern und neu ausrichten. Der Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU setzt hier im Gesundheitskapitel ein Zeichen der Stabilität, Verlässlichkeit und Kontinuität, um die partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Akteure im Gesundheitswesen in Baden-Württemberg fortzuführen.

Die pflegerische und medizinische Versorgung in Baden-Württemberg ist grundsätzlich gut und leistungsfähig aufgestellt, verharrt aber noch oft in ihren starren Sektoren. Deshalb ist es richtig, dass mit der Stärkung des Forums Gesundheitsstandort als Austauschplattform, der Verbesserung der sektorübergreifenden Versorgung, der Digitalisierung, dem Personalbedarf in der Pflege und mit der Weiterentwicklung der Krankenhaustruktur sowie -finanzierung auf der Höhe der Zeit wichtige Felder angegangen und fortentwickelt werden, um die Gesundheitspolitik im Land auf Kurs zu halten.

Auch im Bereich des Wettbewerbs erkennt die AOK Baden-Württemberg eine ordnungspolitisch vernünftige Handschrift. So ist es unter dem fairen Wettbewerbsgedanken nur folgerichtig, dass sich zukünftig auch Beamtinnen und Beamten des Landes Baden-Württemberg ohne finanzielle Nachteile für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden können.

Die AOK Baden-Württemberg hätte sich jedoch gewünscht, dass die gesundheits- und pflegepolitischen Vorhaben im Koalitionsvertrag nicht unter Haushaltsvorbehalt gestellt worden wären. Denn so werden ausgewählte Maßnahmen erst umgesetzt, wenn es wieder finanzielle Spielräume gibt. Dieses zögerliche Vorgehen könnte die Spitzenposition des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg gefährden.

Die AOK Baden-Württemberg wird als Fürsprecherin ihrer über 4,5 Millionen Versicherten im Land der Landesregierung in allen Gesundheits- und Pflegethemen umfassend zur Seite stehen und ihre regionalen Gestaltungsspielräume nutzen, um sich weiterhin aktiv in die Zukunftsentwicklung der Gesundheits- und Pflegelandschaft in Baden-Württemberg einzubringen.

Jetzt für morgen

Der Erneuerungsvertrag für Baden-Württemberg

Format: PDF | 1 MB