Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG)

Darum geht's:

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 30.08.2023 das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) beschlossen.

Wesentliches Ziel ist es, die digitale Transformation des Gesundheitswesens und der Pflege zu beschleunigen und weiterzuentwickeln. 

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

  • Die elektronische Patientenakte soll ab Anfang 2025 als Opt-out-Modell für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden
    • Versicherte sollen einen Anspruch auf Überführung älterer Patientendokumente in die ePA durch die Krankenkasse erhalten
  • Das E-Rezept soll zum 1. Januar 2024 verbindlich eingeführt werden und per elektronischer Gesundheitskarte und ePA-App nutzbar sein
  • Um ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser zu vermeiden, soll die ePA für jeden Versicherten mit einer vollständigen, weitestgehend automatisiert er-stellten, digitalen Medikationsübersicht befüllt werden
  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sollen ausgebaut werden (Ausweitung auf Medizinprodukte höherer Risikoklassen; Preisgestaltung soll sich stärker an Erfolgskriterien orientieren)
  • Flexibilisierung der Begrenzung bei Videosprechstunden
  • Der aus Beitragsmitteln der GKV finanzierten Innovationsfonds soll dauerhaft etabliert werden. Die ursprünglich für Ende 2024 vorgesehene Rückführung nicht benötigter Finanzmittel soll gestrichen werden
  • Einführung digitalisierter Formen von Disease Management Programmen (DMP)

So steht die AOK Baden-Württemberg dazu:

Der Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) besitzt das Potenzial, der elektronischen Patientenakte zum Durchbruch in der Praxis zu verhelfen sowie die digitale Transformation des Gesundheitswesens und der Pflege zu beschleunigen und weiterzuentwickeln. Positiv hervorzuheben ist, dass im Vergleich zum Referentenentwurf nun auch die Notfalldaten zusätzlich zu einer Speicherung auf der elektronischen Gesundheitskarte in der elektronischen Patientenkurzakte hinterlegt werden.

Auch das Ansinnen, die ePA durch die Digitalisierung analoger Dokumente schnellstmöglich mit Patientendaten zu befüllen, ist grundsätzlich begrüßenswert. Unverständlich ist jedoch, dass die gesetzlichen Krankenkassen ältere Papierdokumente von Versicherten scannen und in die ePA übertragen sollen. Der entstehende Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen für die Versicherten. Die Befüllung der ePA sollte nicht Aufgabe der Krankenkassen sein, sondern gehört grundsätzlich in die Hand der Patientinnen und Patienten sowie der behandelnden Ärztinnen und Ärzte. 

Die Ausweitung des Leistungsanspruchs von DiGA auf Medizinprodukte höherer Risikoklassen wird abgelehnt, da die Anwendung solch risikobehafteter DiGA, die in Eigenregie von Patientinnen und Patienten verwendet werden, die Patientensicherheit gefährden kann. Angesichts der knappen finanziellen Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung darf das Geld der Beitragszahlenden zudem nur für Anwendungen eingesetzt werden, deren Nutzen klar wissenschaftlich belegt ist. Die geplante, an Erfolgskriterien ausgerichtete Preisgestaltung bei DiGA lehnen wir ab, insbesondere die damit verbundene bürokratische, kleinteilige und aufwändige Erfolgsmessung bei zugleich fraglichen Erfolgsindikatoren. Zudem ist die Nutzung einer DiGA nicht gleichzusetzen mit einem echten Nutzen. Stattdessen plädieren wir für eine grundsätzliche Reform der Preisbildung in Form von Preisverhandlungen direkt bei Markteintritt.

Von der noch im RefE vorgesehenen generellen Aufhebung der Begrenzung von Videosprechstunden wird nun abgesehen. Stattdessen findet sich in der Kabinettsfassung die von der AOK geforderte Regelung, die die konkrete Ausgestaltung und die Festlegung des Umfangs der Videosprechstunde durch den Bewertungsausschuss vorsieht.

Die unbefristete Verstetigung des Innovationsfonds ist abzulehnen. Wie auch in der Vergangenheit bestehen weiterhin erhebliche Zweifel an der Effektivität und Effizienz des Innovationsfonds. 

Mit Blick auf die begrüßenswerte digitale Weiterentwicklung der der Disease Management Programme (DMP) muss darauf geachtet werden, dass keine ineffizienten Parallelstrukturen zu bestehenden DMP-Programmen entstehen Auch stellt sich die beabsichtige Trennung in klassische und digitalisierte DMP für die gleichen Indikationen aus Sicht der Versicherten unweigerlich als weitere Fragmentierung des Versorgungsangebotes dar.