Modellprojekt der Kurzstationären Allgemeinmedizinischen Versorgung läuft Ende 2026 aus
AOK und ALB FILS KLINIKUM ziehen nach dreijähriger Erprobungsphase Bilanz
Göppingen/Geislingen. Das Modellprojekt der Kurzstationären Allgemeinmedizinischen Versorgung (KAV) im Gesundheitszentrum Helfenstein in Geislingen endet mit Ablauf des Jahres 2026. Die KAV war als befristetes Modellprojekt im Januar 2024 gestartet, um ein zusätzliches Versorgungsangebot zwischen ambulanter Behandlung und vollstationärer Krankenhausversorgung zu erproben. Rund 350 Patientinnen und Patienten wurden seither in der KAV behandelt.
Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück
„Die KAV war ein innovativer und sinnvoller Ansatz, um eine Versorgungslücke zwischen Arztpraxis und Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… zu schließen. Deshalb war es richtig und wichtig, dieses Modell in Geislingen zu erproben“, erklärt Heike Kallfass, Geschäftsführerin der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Neckar-Fils. Die Auswertung zeige jedoch, dass die Nachfrage hinter den Erwartungen zurückgeblieben sei. Die vorhandenen Kapazitäten von acht Betten konnten mit einer Auslastung von nur 11 Prozent belegt werden. Damit fehle die Grundlage für den Bedarf und einen wirtschaftlich tragfähigen und nachhaltigen Weiterbetrieb.
Für die AOK ist die Wirtschaftlichkeit ein wesentlicher Bestandteil ihrer Verantwortung gegenüber den Versicherten. Neue Versorgungsmodelle müssten nach einer Erprobungsphase daraufhin überprüft werden, welchen Bedarf sie tatsächlich abdecken, welchen Nutzen sie für die Versicherten bringen und ob sie dauerhaft finanzierbar sind.
„Als Krankenkasse tragen wir Verantwortung dafür, die verfügbaren Mittel dort einzusetzen, wo sie den größten Nutzen für unsere Versicherten bringen“, sagt Kallfass. Ein fachlich sinnvolles Modell könne daher nicht automatisch dauerhaft finanziert werden, wenn die tatsächliche Nachfrage dafür nicht ausreiche. Das Ende der KAV sei dabei nicht als Scheitern des Projekts zu verstehen. Die Initiatoren, Beteiligten und Beschäftigten der KAV hätten mit der Erprobung Pionierarbeit geleistet und wichtige Erfahrungen gesammelt. Diese Erkenntnisse sollen in die weitere Entwicklung einer bedarfsgerechten und wohnortnahen medizinischen Versorgung einfließen.
Wertvolle Erfahrungen aus dem Modellprojekt
„Die Möglichkeit, neue Wege in der Gesundheitsversorgung zu erproben und dabei praktische Erfahrungen zu sammeln, war uns sehr wichtig und gehört für uns zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den Herausforderungen der Zukunft dazu. Auch wenn der eingeschlagene Weg an dieser Stelle nicht weiterverfolgt werden kann, war die gemeinsame Arbeit sehr wertvoll. Sie hat gezeigt, welche Möglichkeiten, aber auch welche Voraussetzungen mit neuen Versorgungsansätzen verbunden sind. Wir konnten über das Expertengremium der Deutschen Krankenhausgesellschaft zahlreiche Impulse aus unserer praktischen Erfahrung in die Beratungen zur aktuellen Gesetzgebung einbringen und bedanken uns bei der AOK und allen Beteiligten für die engagierte Zusammenarbeit“, sagt Dr. Ingo Hüttner, Medizinischer Geschäftsführer des ALB FILS KLINIKUMS.
Rechtliche Rahmenbedingungen haben sich verändert
Das Modellprojekt wurde von der AOK vollkostenfinanziert. Eine Folgefinanzierung durch das ALB FILS KLINIKUM ist nicht möglich. Hinzu kommt, dass sich mit der beschlossenen Krankenhausreform die Rahmenbedingungen verändert haben. Für eine Fortführung der KAV sind die rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen derzeit nicht gegeben.
KAV läuft bis Jahresende weiter
Bis Ende 2026 läuft die KAV wie vereinbart weiter. Es wird angestrebt, dass alle KAV-Mitarbeitenden bei der ALB FILS KLINIKUM GmbH weiterbeschäftigt werden können.
Patientinnen und Patienten können das Angebot der kurzstationären Versorgung weiterhin bis Jahresende im Rahmen der bestehenden Strukturen in Anspruch nehmen.
Das Gesundheitszentrum Helfenstein bietet auch künftig ein breites Spektrum an ambulanten ärztlichen und therapeutischen Angeboten. Die Entscheidung betrifft ausschließlich die KAV als zeitlich befristetes Modellprojekt.
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