Selbsthilfegruppen mit 169.715,11 Euro gefördert

Region Bodensee-Oberschwaben. Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen Viele Kranke und ihre Angehörigen engagieren sich in Selbsthilfegruppen, um Unterstützung bei der… können Zuschüsse für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten. Die Regionale Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg konnte am 14.05.2025 unter Federführung der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben wieder eine Vergabesitzung in Präsenz durchführen und Fördermittel in Höhe von 169.715,11 Euro ausbezahlen. „Die Förderung der Selbsthilfegruppen ist ein wichtiger Schritt, um die Menschen in unserer Region zu unterstützen und ihnen eine Plattform für einen Austausch und gegenseitige Hilfe zu bieten“, erklärt Alexandra Schmid, Federführerin der Regionalen Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben und Leiterin der Gesundheitsbegleitung bei der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben. „Wir freuen uns, dass wir mit den Mitteln die Arbeit der engagierten Gruppen weiter ausbauen können.“
An der Sitzung im Mai haben die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… der Regionalen Fördergemeinschaft Bodensee-Oberschwaben unter Beteiligung der legitimierten Vertretenden der Selbsthilfe über die eingegangenen Anträge beraten. Insgesamt konnten pauschale Fördermittel in Höhe von 169.715,11 Euro ausbezahlt werden. 105 Gruppen haben Anträge gestellt und konnten auch gefördert werden. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die Arbeit der Selbsthilfeinitiativen in der Region zu stärken und die Versorgung sowie die Lebensqualität der Betroffenen nachhaltig zu verbessern.
Die Fördermittel können für vielfältige Projekte eingesetzt werden, die sich unter anderem mit gesundheitlichen, sozialen und psychologischen Themen befassen. Ziel ist es, den Austausch und die Unterstützung innerhalb der Gemeinschaften zu fördern und die Selbsthilfe als wichtigen Baustein im Gesundheits- und Sozialwesen weiter zu stärken. Die Anträge für die Pauschalförderung können immer bis 31.03. des jeweiligen Kalenderjahres gestellt werden. Neu gegründete Selbsthilfegruppen haben noch die Möglichkeit, bis 31.10.2025 einen Antrag zu stellen.
Bei Fragen stehen die Federführerin der Region Bodensee-Oberschwaben, Alexandra Schmid, Leiterin der Gesundheitsbegleitung bei der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben und ihr Team unter Telefon 0711 6525-12623 zur Verfügung.
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Vergabesitzung Selbsthilfe
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