Statement

Sozialpolitisch unfair und kurzsichtig – vor allem aber verfassungswidrig

05.08.2022 AOK-Bundesverband 1 Min. Lesedauer

Ein Gutachten des Staatsrechtlers Prof. Dr. Stephan Rixen im Auftrag der AOK Hessen und der AOK PLUS kommt zu dem Ergebnis, dass ein Zugriff auf die Finanzreserven der Krankenkassen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, forderte entsprechende Konsequenzen:

Porträt: Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes

„Bereits gegen die erste Abschöpfung der Finanzreserven im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung (GPVG) hat sich die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Gemeinschaft heftig gewehrt. In der damaligen Gesetzesbegründung war diese Sonderregelung noch als „einmalig“ bezeichnet worden. Jetzt wird sie aber mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) einfach wiederholt. Beim GPVG bedeutete dies für die gesetzliche Krankenversicherung In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind grundsätzlich alle Arbeiter und Angestellten… (GKV) acht Milliarden Euro Vermögensabgabe, wovon allein die Versicherten der AOKs über 4,2 Milliarden Euro zu tragen hatten. Mit dem GKV-FinStG sollen jetzt noch einmal rund 4 Milliarden Euro aus den letzten Reserven genommen werden.

Wir halten diese Aktion nicht nur sozialpolitisch für extrem unfair und kurzsichtig. Sie ist zudem verfassungswidrig, wie das Gutachten des Staatsrechtlers Prof. Stephan Rixen aufzeigt. Demnach verletzt der Rücklagenzugriff das rechtsstaatliche Willkürverbot, indem die Finanzautonomie der selbstverwalteten Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… missachtet wird und deren finanzielle Stabilität und Funktionsfähigkeit gefährdet werden. Die in der Folge notwendigen Anhebungen der Zusatzbeiträge verletzten überdies die Grundrechtsposition der GKV-Versicherten.

Die AOK-Gemeinschaft hat im vergangenen Jahr Klage eingereicht, ebenso andere Krankenkassen, die Verfahren laufen noch. Der Fehler aus dem GPVG sollte im GKV-FinStG nicht noch einmal gemacht werden. Mit der Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge von ALGII-Beziehenden, der Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und… sowie einer echten Nullrunde bei den Ausgaben gibt es ordnungspolitisch überzeugende Lösungsansätze, um das drohende Finanzloch im kommenden Jahr zu stopfen.“

2 passende Downloads

  • Verfassungsrechtlicher Schutz der organisatorischen und finanziellen Selbstständigkeit der Krankenkassen

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  • Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse

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Porträt: Dr. Kai Behrens, Pressesprecher des AOK-Bundesverbandes
Pressesprecher

Dr. Kai Behrens

AOK-Bundesverband