AOK zur Anpassung der Krankenhausreform: Vorhaltefinanzierung und Pflegebudget bleiben auf der Agenda
Heute ist das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) vom Deutschen Bundestag beschlossen worden, nachdem sich Bund und Länder zuvor auf letzte Änderungen verständigt hatten. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, sieht in den heute beschlossenen Regelungen einen akzeptablen Kompromiss, erwartet aber angesichts der angespannten Finanzlage der GKV weitere Reformschritte im Bereich der Krankenhausfinanzierung:
„Der heutige Beschluss des KHAG ist ein wichtiger Schritt, auch wenn die von den Ländern verhandelten langen Umsetzungsfristen und Ausnahmen von den Qualitätsvorgaben für die Kliniken den Reformprozess verlangsamen werden. Es ist gut, dass Bund und Länder bei den Anpassungen der Krankenhausreform eine Kompromisslinie gefunden haben und damit in einem zentralen Bereich der Gesundheitspolitik Die Gesundheitspolitik ist ein facettenreiches Gebiet, das weit über die in der Öffentlichkeit mit… Handlungsfähigkeit beweisen.
„Die AOK wird konstruktiv an der Umsetzung tragfähiger und passgenauer Lösungen in den Ländern mitarbeiten und das zentrale Reformziel der bedarfsgerechteren Versorgung im Auge behalten. “
Nun hoffen wir, dass der Kompromiss Ende März auch den Bundesrat passiert, damit alle Beteiligten Planungssicherheit haben und sich endlich an die konkrete Umsetzung der Reform machen können. Die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… wird konstruktiv an der Umsetzung tragfähiger und passgenauer Lösungen für die stationäre Versorgung in den Ländern mitarbeiten und gleichzeitig das zentrale Reformziel der bedarfsgerechteren Versorgung im Auge behalten. Dabei darf es bei Behandlungsqualität und Patientensicherheit keine Abstriche geben – denn medizinische Erfordernisse und Leitlinien werden definiert als systematisch entwickelte Entscheidungshilfen für Ärzte und Patienten, die eine… ändern sich nicht beim Überqueren einer Landesgrenze.
Mit Blick auf das zentrale Reformziel ist aber auch klar, dass das KHAG nicht das letzte Reformgesetz im Krankenhausbereich sein wird. Die Einführung einer fallzahlunabhängigen und bedarfsorientiert ausgestalteten Vorhaltefinanzierung und die Begrenzung der Pflegebudgets bleiben auf der Agenda. Angesichts der angespannten Finanzlage der GKV muss die FinanzKommission Gesundheit auch die Planung und Finanzierung der Krankenhäuser in den Blick nehmen, denn die Kliniken waren zuletzt ein Haupt-Treiber für Ausgabensteigerungen.“