Statement

Reimann: Klage gegen Mindestmenge zur Frühgeborenen-Versorgung nicht nachvollziehbar

13.08.2025 AOK-Bundesverband 2 Min. Lesedauer
Porträt: Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes

Die Klage der drei Bundesländer Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt gegen die Mindestmengen-Regelung zur Versorgung von Frühgeborenen mit besonders geringem Geburtsgewicht kommentiert die Vorstandsvorsitzende des AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, wie folgt:

„Das Vorgehen der drei Bundesländer ist aus mehreren Gründen nicht nachvollziehbar. Bei der beklagten Mindestmenge zur Frühgeborenen-Versorgung geht es um Qualitätssicherung a) Qualitätssicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung: Vertragsärzte, Krankenhäuser und… und somit um die Patientensicherheit. Die Krankenhausplanung Die Planung von Krankenhäusern steht in der Verantwortung der Bundesländer, die damit die… liegt weiterhin in der Hoheit der Länder und ist davon völlig unberührt.

„Eine ausreichende Fallzahl ist ein entscheidender Faktor für ein besseres Überleben der Frühgeborenen mit besonders geringem Geburtsgewicht.“

Wissenschaftliche Studien belegen, dass eine ausreichende Fallzahl Summe aller Abrechnungsfälle in einem Abrechnungszeitraum. ein entscheidender Faktor für ein besseres Überleben der Frühgeborenen mit einem besonders geringen Geburtsgewicht ist. Daher ist die Mindestmengen-Regelung ein sinnvolles Instrument, das die Versorgung an diesem Punkt entscheidend verbessern kann – zumal es sich um planbare Behandlungen handelt, bei denen die Sicherheit und das gute Überleben der Frühgeborenen Vorrang haben. Wenn ein Bundesland im Einzelfall von diesen Vorgaben abweichen will, um die flächendeckende Versorgung abzusichern, kann es heute bereits eine Ausnahmegenehmigungen für eine Klinik erteilen, die die Mindestmenge nicht oder noch nicht erreicht.

Ärztinnen und Ärzte führen eine Operation durch.
Hintergrund
Mindestmengen haben das Ziel, dass besonders anspruchsvolle, komplizierte und planbare Operationen und Behandlungen nur in Kliniken durchgeführt werden, die über ein Mindestmaß an Erfahrung verfügen.

Umso unverständlicher ist das juristische Vorgehen der Länder, mit dem die Qualitätsvorgaben der Gemeinsamen Selbstverwaltung ganz grundsätzlich angegriffen und in Frage gestellt werden. Immer wieder ist schon in der Vergangenheit versucht worden, die Festlegungen des Gemeinsamen Bundesausschusses auf juristischem Wege auszuhebeln – bisher glücklicherweise ohne Erfolg. Insbesondere bei der Mindestmengen-Regelung handelt sich um ein wertvolles und wirksames Instrument zur Verbesserung der Patientensicherheit und Versorgungsqualität, das aus Sicht der AOK nicht aufgeweicht werden sollte.“

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Porträt: Dr. Kai Behrens, Pressesprecher des AOK-Bundesverbandes
Pressesprecher

Dr. Kai Behrens

AOK-Bundesverband