AOK zum Grünen-Vorstoß: Bei Patientenrechten schnell vom Reden ins Handeln kommen
Die AOK begrüßt die Initiative der Grünen-Bundestagsfraktion für eine Reform des Patientenrechtegesetzes. Auf Antrag der Grünen findet zu diesem Thema heute eine Anhörung des Gesundheitsausschusses statt, zu der die AOK eine Stellungnahme vorgelegt hat. Den Handlungsbedarf macht die Vorständin des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, deutlich:
„Seit mehr als 25 Jahren beraten spezialisierte Teams der elf AOKs Versicherte, die einen Behandlungs- oder Pflegefehler vermuten. Aus dieser Arbeit wissen wir, dass viele Betroffene aufgrund langer Verfahrensdauern, der damit verbundenen psychischen Belastungen, der hohen Kosten oder wegen des ungewissen Ausgangs auf die Durchsetzung ihrer Rechte verzichten.
Entscheidend ist vor allem die hohe Beweislast für geschädigte Patientinnen und Patienten. Sie müssen nach wie vor nicht nur den Fehler und den entstandenen Schaden nachweisen, sondern auch, dass der Fehler die Ursache für den Schaden war. Das ist eine kaum überwindbare Hürde. Daher brauchen wir dringend Beweiserleichterungen für die Betroffenen. Auch die Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen müssen verbessert werden – zum Beispiel durch den Ausbau von verpflichtenden Haftpflichtversicherungen.
Trotz vieler Versprechungen und Ankündigungen hat auch die aktuelle Koalition noch keinen Entwurf für das Patientenrechtegesetz 2.0 vorgelegt. Deshalb muss die Bundesregierung jetzt möglichst schnell vom Reden ins Handeln kommen. Was zu tun ist, hat die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Gemeinschaft in ihrem Positionspapier zur Weiterentwicklung des Patientenrechtegesetzes formuliert.“