Statement

Regelungen zum Pflegepersonal im Krankenhaus sind nicht Sache des Finanzministers

14.09.2022 AOK-Bundesverband 2 Min. Lesedauer

Der Entwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) ist jüngst im Kabinett beschlossen worden. Den vorliegenden Gesetzesentwurf kommentiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, wie folgt:

Porträt: Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes

„Es ist kein gutes Signal, dass das Bundesfinanzministerium laut Kabinettsentwurf künftig bei allen Schritten zur Umsetzung der Pflegepersonalrichtlinie PPR 2.0 beteiligt werden soll. Die Regelungen zur Finanzierung der Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… im Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… dürfen sich nicht an der allgemeinen Finanzlage des Bundes orientieren, sondern müssen sich am Bedarf der Patienten und Patientinnen ausrichten und die Situation der Beschäftigten in den Kliniken verbessern. Das ist nicht Sache des Finanzministers.

Grundsätzlich soll es auch laut Kabinettsentwurf bei der Einführung der PPR 2.0 als Übergangsinstrument bleiben. Das ist aus unserer Sicht der falsche Weg, weil mit der Einführung der PPR 2.0 unnötige Parallelstrukturen zum geplanten Pflegepersonalbemessungsinstrument geschaffen werden. Das bindet Ressourcen, kostet Geld und trägt nicht dazu bei, die Situation in der Pflege nachhaltig zu verbessern. Außerdem befürchten wir mit der PPR 2.0 zusätzliche Mehrausgaben in unkalkulierbarer Höhe für die gesetzliche Krankenversicherung In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind grundsätzlich alle Arbeiter und Angestellten… .

Leider fehlen im Kabinettsentwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes weiter pragmatische Ansätze, wie die aktuell bestehenden Blockaden bei den Verhandlungen zwischen Kliniken und Kassen über die Pflegebudgets aufgelöst werden können. Unsere Vorschläge für mehr Transparenz und weniger Komplexität der Verhandlungen wurden leider nicht berücksichtigt. Hier muss dringend nachgebessert werden, denn das Problem hat ein enormes Ausmaß erreicht: In den kommenden zwölf Monaten müssen noch etwa 4.500 Vereinbarungen mit einem Volumen von 50 bis 60 Milliarden Euro im Pflegebudget vereinbart werden. Die an sich zu begrüßende Verlängerung des Zeitraums für den Abbau des Verhandlungsstaus von Mitte 2023 auf Mitte 2024, die in der Kabinettsfassung vorgesehen ist, droht zu verpuffen. Sie reicht alleine bei weitem nicht aus, um ein Verhandlungschaos auf der Ortsebene zu verhindern. Zusätzlich werden dringend Maßnahmen zur Reduktion der Komplexität der Verhandlungen gebraucht

Gerade angesichts der prekären Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung fordern wir außerdem eine gesetzliche Klarstellung, dass Kliniken ihre Forderungen bezüglich der Pflegebudgets nicht einfach auf Basis von Wirtschaftsprüfer-Testaten in die Schiedsstellen durchreichen können. Zu diesem Punkt fehlt im Kabinettsentwurf eine Klarstellung. Das kann nach unseren Schätzungen zu Mehrausgaben in Höhe von 5 bis 6 Milliarden Euro für die gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… führen.“

1 passender Download

  • Reimann: Regelungen zu Pflegepersonal im Krankenhaus sind nicht Sache des Finanzministers

    Format: PDF | 329 KB

Porträt: Dr. Kai Behrens, Pressesprecher des AOK-Bundesverbandes
Pressesprecher

Dr. Kai Behrens

AOK-Bundesverband