Hoyer zur SPV: Nach kurzfristiger Abwendung einer drohenden Beitragssatzerhöhung braucht es jetzt nachhaltige Lösungen
Das überjährige Darlehen an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung (SPV) für 2026 wird von 1,5 auf 3,2 Milliarden Euro erhöht – das ist das Ergebnis der gestrigen Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses. Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, kommentiert wie folgt:
„Mit dieser Aufstockung des Darlehens wird die absehbare Finanzlücke für 2026 zunächst geschlossen und eine kurzfristige Beitragserhöhung vermieden. So kann die soziale Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Ihre Aufgabe… kurzzeitig durchatmen. Allerdings ist diese ‚pragmatische Lösung‘ bei näherer Betrachtung nur eine vorübergehende Scheinlösung, die echte Probleme in die Zukunft verschiebt. Denn eine Ausweitung der Kreditlinie ist natürlich alles andere als nachhaltig und provoziert die Frage, aus welchen Mitteln ab 2029 das erhöhte Darlehen zurückgezahlt wird, wenn die Beitragssätze stabil bleiben sollen. Anders formuliert: Diese Überbrückungsfinanzierung kündigt bereits die nächste finanzielle Notlage der SPV an. Darum sind jetzt nach Abwendung der drohenden Beitragssatzanpassung unverzüglich Maßnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung der SPV erforderlich.
„Diese Überbrückungsfinanzierung kündigt bereits die nächste finanzielle Notlage der SPV an. “
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes
In diesem Zusammenhang fragen wir uns zunächst: Wann will der Bund eigentlich seine Schulden aus der Corona-Zeit an die SPV zurückzahlen – immerhin fast sechs Milliarden Euro – oder die versicherungsfremden Leistungen der SPV endlich gegenfinanzieren? Dazu blieb diese Bereinigungssitzung wieder mal jede Antwort schuldig.
Womit der Blick auf die Bund-Länder Arbeitsgruppe ‚Zukunftspakt Pflege‘ gerichtet ist: Am 11. Dezember sollen auf Ministerinnenebene die Ergebnisse präsentiert werden. Wir sind gespannt, ob daraus schon Weichenstellungen für eine echte Strukturreform der SPV und die Gesetzgebung im kommenden Jahr ablesbar werden: Wie wird die Finanzierung des Teilleistungssystems nachhaltig abgesichert? Werden der Zugang zur sozialen Pflegeversicherung reformiert, das Begutachtungssystem überarbeitet, das Leistungsrecht vereinfacht? Werden kommunale und präventive Versorgungsansätze gestärkt und die Sektorengrenzen zwischen ambulanter und stationärer Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… überwunden?“
