Statement

Reimann zur Krankenhausreform: Gesetz zur Nachbesserung setzt falsche Schwerpunkte

20.08.2025 AOK-Bundesverband 3 Min. Lesedauer
Porträt: Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes

Morgen findet die Verbände-Anhörung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) statt. Die Vorstandsvorsitzende des AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, blickt kritisch auf die geplante „Reform der Reform“:

„Aus Sicht der AOK setzt das KHAG teilweise falsche Schwerpunkte bei der Anpassung der Krankenhausreform. Zwar wird mit der Reform ein zentraler Fehler behoben, indem die Finanzierung des Transformationsfonds Der Transformationsfonds löst Anfang 2026 den bis Ende 2025 laufenden Krankenhaus-Strukturfonds ab.… nunmehr aus Bundesmitteln erfolgen soll. Damit wird eine unserer zentralen Forderungen aufgegriffen. Aber die Einführung einer bedarfsorientierten und fallzahlunabhängigen Vorhaltefinanzierung unterbleibt weiterhin. Die Verschiebung der Vorhaltefinanzierung um ein Jahr sollte genutzt werden, um ein wissenschaftliches Bedarfsbemessungsinstrument zur Bestimmung der Vorhaltebudgets zu entwickeln. Wichtig ist, dass Planung und Finanzierung Hand in Hand gehen. Das aktuell vorgesehene System auf Basis von Ist-Fallzahlen birgt zu viele Fehlanreize. Wir sehen die Gefahr, dass durch die Verteilung der Vorhaltefinanzierung auf der Basis der Ist-Fallzahlen und die geplanten Fallzahl Summe aller Abrechnungsfälle in einem Abrechnungszeitraum. -Korridore für die Kliniken weiterhin ein Anreiz besteht, ökonomisch motivierte Behandlungsentscheidungen zu treffen. Solche wirtschaftlichen Optimierungsmöglichkeiten sollten mit der Reform endlich beseitigt werden.

„Das aktuell vorgesehene System auf Basis von Ist-Fallzahlen birgt zu viele Fehlanreize.“

Weiteren Nachbesserungsbedarf sehen wir bei den Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen. Auf eine verpflichtende Vorhaltung von stationären Leistungen muss verzichtet werden. Der Fokus sollte vielmehr auf ambulanter Behandlung mit Übernachtungsmöglichkeit bestehen.

Statt diese zentralen Konstruktionsfehler der Reform zu beheben, werden die ursprünglich bundesweit vorgesehenen Qualitätsvorgaben durch Ausnahmeregelungen aufgeweicht und die Erreichbarkeitsvorgaben gestrichen. Diese vermeintlichen Nachbesserungen gehen auf Kosten der Patientensicherheit und konterkarieren das Ziel einer qualitätsorientierten Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung.

Von zentraler Bedeutung für das Gelingen der Reform ist, dass die Länder künftig verbindliche und rechtssichere Versorgungsaufträge vergeben können, damit das Zusammenspiel von Planung und Finanzierung klappen kann. Auch muss durch weitere Zentralisierung die völlig inakzeptable Gelegenheitschirurgie wirksam unterbunden werden. 

Eine wichtige Rolle spielt für die AOK-Gemeinschaft insbesondere die Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… in der medizinischen Versorgung von Krebserkrankungen. Vor diesem Hintergrund lehnen wir die aktuell geplanten Versorgungsvorgaben für die Krebschirurgie ab. Stattdessen sollten die weitaus breiteren, auf Grundlage eines wissenschaftlichen Ansatzes erarbeiteten Zertifizierungskriterien der Deutschen Krebsgesellschaft gewählt werden, um die Vorgaben für die Qualität der Krebsversorgung zu definieren. Für alle wesentlichen Krebsarten sollten darüber hinaus eigene, mit Mindestvorhaltezahlen verbundene Leistungsgruppen Die Einführung von Leistungsgruppen ist Teil einer umfassenden Krankenhausreform, die der… definiert werden."

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