Bundesrats-Beschluss zur Krankenhausreform: AOK sieht Protokollnotiz zu Untergrenzen für Pflegepersonal kritisch
Es war spannend bis zuletzt, aber heute hat auch der Bundesrat dem Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) zugestimmt – in Verbindung mit einer Protokollnotiz, in der das Bundesgesundheitsministerium unter anderem auf mögliche Ausnahmen bei den Pflegepersonaluntergrenzen hinweist. Erleichtert reagiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, auf den heutigen Beschluss der Länderkammer:
„Angesichts der prekären finanziellen Lage der GKV sollte man sich noch mal in Erinnerung rufen, dass die Beitragszahlenden ursprünglich auch noch die Transformationskosten für die Modernisierung der Krankenhäuser in Höhe von 25 Milliarden Euro tragen sollten. Diese ungerechte und ordnungspolitisch unsinnige Idee hat die Regierungskoalition mit dem KHAG abgeräumt. Sie hat damit klargestellt, dass die Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe aus Steuermitteln zu erfolgen hat. Das ist die wichtigste Weichenstellung, die mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates endgültig umgesetzt wird.
Weniger gute Weichenstellungen sehen wir bei der Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… der Versorgung. Hier hat sich der Bund an vielen Punkten dem Druck der Länder gebeugt. So können Leistungsgruppen Die Einführung von Leistungsgruppen ist Teil einer umfassenden Krankenhausreform, die der… bis zu sechs Jahre lang auch an Krankenhäuser zugewiesen werden, die nicht über die notwendigen personellen und technischen Voraussetzungen für eine optimale Versorgung verfügen. Diese Kompromisse werden den Prozess der qualitätsorientierten Bündelung von Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… -Leistungen an geeigneten Standorten bremsen. Trotz aller Bedenken können wir aber mit den verhandelten Regelungen leben, weil die Krankenkassen Die 93 Krankenkassen (Stand: 01.01.26) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… aktiv an den Entscheidungen über Ausnahmen von den Qualitätsvorgaben beteiligt werden müssen.
„Die Untergrenzen sind ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Patientensicherheit und einer qualitativ hochwertigen Versorgung.“
Es ist gut, dass die Einigung zwischen Bund und Ländern am Ende gelungen ist und der Vermittlungsausschuss abgewendet werden konnte – auch wenn wir die heutige Protokollerklärung der Bundesregierung mit dem Hinweis auf mögliche Ausnahmen bei Unterschreiten der Pflegepersonaluntergrenzen kritisch sehen. Die Untergrenzen sind ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Patientensicherheit und einer qualitativ hochwertigen Versorgung. Daher sollten ihre Einhaltung auch weiterhin ein Kriterium für die Gewährung von Leistungsgruppen Die Einführung von Leistungsgruppen ist Teil einer umfassenden Krankenhausreform, die der… bleiben.
Wichtig ist die im KHAG enthaltene Klarstellung zum Pflegebudget: Tätigkeiten, die nichts mit der Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… am Patienten zu tun haben, dürfen künftig nicht mehr aus dem Budget bezahlt werden. Das kann aber angesichts der ungebremst steigenden Kosten und der aktuellen Forderungen der Kliniken in Höhe von zwölf Prozent Steigerung bei den Pflegebudgets nicht das letzte Wort sein. Wir sind gespannt, was die FinanzKommission Gesundheit am Montag zum weiteren Vorgehen bei diesem Thema empfiehlt.
Weiterhin nicht nachvollziehbar ist, dass alle relevanten Akteure von den Ländern über die DKG bis zu den großen Krankenkassen eine fallzahlunabhängige und am Bedarf der Bevölkerung orientierte Vorhaltefinanzierung fordern, aber das Bundesgesundheitsministerium trotzdem am Fallbezug festhält. Auch hier dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Für eine sinnvolle Reform, die am tatsächlichen Bedarf der Bevölkerung ausgerichtet ist, brauchen wir die schnelle Beauftragung eines wissenschaftlichen Bedarfsbemessungsinstrumentes.“