Statement

AOK zum neuen Digitalgesetz: Innovative Ansätze und sinnvolle Vorhaben

07.04.2026 AOK-Bundesverband 3 Min. Lesedauer
Porträt: Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes

Mit dem aktuell bekannt gewordenen Entwurf eines „Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) soll unter anderem die digitale Unterstützung des geplanten Primärversorgungssystems vorbereitet werden. In einer ersten Reaktion lobt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, diese Pläne der Regierungskoalition zur Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen und zur innovativen Nutzung der Daten, die bei den Kranken- und Pflegekassen vorliegen:

Das Gesetz enthält eine ganze Reihe von innovativen Ansätzen und sinnvollen Vorhaben. So ist es ein gutes Signal, dass bereits mit diesem Gesetz der technische Unterbau für das geplante Primärversorgungssystems vorbereitet wird. Die Vorarbeiten für die Nutzung der elektronischen Überweisung sowie der digitalen Versorgungseinstieg über die standardisierte Ersteinschätzung sind wichtige Schritte für einen digital vernetzten Versorgungsprozess und eine zielgerichtete Patientensteuerung.

Die Weiterleitung der Versicherten zur Ersteinschätzung der Terminservicestellen Terminservicestellen vermitteln gesetzlich Krankenversicherten Termine bei fachärztlichen,… via Kassen-Apps soll bereits zum 1. Februar 2028 verpflichtend sein. Vor dem Hintergrund der anstehenden Notfallreform begrüßen wird das. Da das System vor allem für die Einschätzung von Akut- und Notfällen entwickelt wurde, sehen wir für seinen breiten Einsatz im Rahmen des geplanten Primärversorgungssystems allerdings grundlegenden Weiterentwicklungsbedarf. Hier fordern wir, dass verbindliche Qualitäts- und Funktionalitätsvorgaben gemeinsam im Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt werden.

„Die elektronische Patientenakte wird so immer mehr zum Dreh- und Angelpunkt für den Einstieg in die Versorgung.“

Die elektronische Patientenakte Mit der ePA können Patientinnen und Patienten sowie die an Ihrer Behandlung beteiligten Ärztinnen… wird mit diesen Plänen immer mehr zum Dreh- und Angelpunkt für den Einstieg in die Versorgung. Mit der Buchungsmöglichkeit für Arzttermine und telemedizinische Leistungen sowie dem Zugang zur standardisierten Ersteinschätzung wird sie auch wesentlich attraktiver für unsere Versicherten. Die ePA sollte mehr sein als nur eine Ablage für die Patientendaten. Daher unterstützen wir die Einführung der neuen Funktionen, die dazu beitragen können, die Versorgung der Versicherten zu verbessern – zum Beispiel durch eine Nutzung der ePA im Rahmen der standardisierten Ersteinschätzung.

Absolut zu begrüßen ist auch der Plan, die Benachteiligung gesetzlich Versicherter bei der digitalen Terminvermittlung durch private Anbieter zu unterbinden. Besonders positiv bewerten wir zudem die geplante Stärkung der Datennutzungsmöglichkeiten durch die Krankenkassen Die 93 Krankenkassen (Stand: 01.01.26) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… . Künftig sollen sie die ihnen ohnehin vorliegenden Daten nutzen dürfen, um innovative Ansätze einer datengestützten Versorgung zu erproben. Bisher konnten die vorhandenen Potenziale noch zu wenig genutzt werden.

Kritisch sehen wir die Pläne zur Fortentwicklung der gematik. Sie soll zukünftig als sogenannter Provider auftreten und die Entwicklung beziehungsweise den Betrieb von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur Mit dem Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen… sowie von ausgewählten Anwendungen ausschreiben können. Damit erhält die gematik eine Fülle neuer Aufgaben und Möglichkeiten, ohne dass es im Gegenzug ausreichend Transparenz und Kontrollmöglichkeiten durch die Krankenkassen gibt.“

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