AOK-Gemeinschaft unterstützt Klagen gegen den Bund
Seit Jahren wird die Gesundheitsversorgung der Bürgergeld-Beziehenden durch den Bund nur unzureichend finanziert. Jetzt hat der GKV-Spitzenverband wegen dieser rechtswidrigen Unterfinanzierung die ersten Klagen beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht. Die Klagen der Krankenkassen gegen die Bundesrepublik Deutschland kommentiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann:
„Jahr für Jahr bleiben die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… auf zwei Dritteln der Kosten für die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeld-Beziehenden sitzen. Das Defizit beläuft sich auf jährlich rund 10 Milliarden Euro. Da dieser Missstand schon seit über einem Jahrzehnt andauert, lässt sich das Volumen der zweckentfremdeten Mittel inzwischen auf weit über 100 Milliarden Euro beziffern.
Diese Mittel sind den eigentlichen Finanzierungszwecken der GKV entzogen worden. Gleichzeitig ist in dieser Zeit der durchschnittliche Zusatzbeitrag Seit 2009 erhalten die gesetzlichen Krankenkassen zur Deckung ihrer Ausgaben Zuweisungen aus dem… auf ein Rekordniveau gestiegen, von Beitragssatz-Stabilität kann keine Rede mehr sein.
Die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Gemeinschaft unterstützt die jetzt im Namen der Krankenkassen vom GKV-Spitzenverband Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurden die Organisationsstrukturen in der gesetzlichen… erhobene Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich. Der beklagte Missstand ist seit über einem Jahrzehnt bekannt. Trotzdem ist – abgesehen von einigen Willensbekundungen – politisch nichts passiert. Deshalb bleibt den Kassen nur noch der Klageweg.“