Pressemitteilung

AOK übernimmt Mehrkosten für salbutamolhaltige Dosieraerosole

29.01.2026 AOK-Bundesverband 2 Min. Lesedauer

Regelung zur Kostenübernahme gilt ab 1. Februar 2026

Pharmazeutisches Personal stockt Arzneimittel auf.

Vor dem Hintergrund möglicher Lieferengpässe hat die AOK-Gemeinschaft beschlossen, für ihre Versicherten ab 1. Februar 2026 die Mehrkosten von salbutamolhaltigen Arzneimitteln in Dosieraerosolen zu übernehmen, die den Festbetrag übersteigen. Diese Ausnahmeregelung gilt, solange der durch das Bundesgesundheitsministerium bekanntgegebene Versorgungsmangel besteht. Salbutamol ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der Beta-2-Sympathomimetika und wird bei der Behandlung von Asthma bronchiale und chronisch obstruktiver Bronchitis (COPD) eingesetzt. 

Das Bundesamt für Arzneimittel Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und… und Medizinprodukte Medizinprodukte sind Apparate, Instrumente, Vorrichtungen, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder… (BfArM), das für die Bewertung von Lieferengpässen zuständig ist, hatte aufgrund des bestehenden Versorgungsmangels für salbutamolhaltige Arzneimittel in Dosieraerosolen Empfehlungen zur Abmilderung möglicher Engpässe veröffentlicht. Bei den aktuell verfügbaren Arzneimitteln fallen jedoch Mehrkosten an, da deren Preis über dem Festbetrag liegt. Weil nicht alle Versicherten auf alternative Therapien umgestellt werden können und die deutsche Ware derzeit nicht flächendeckend zum Festbetrag verfügbar ist, haben die AOKs die Übernahme der Mehrkosten für ihre Versicherten beschlossen. Auch in den vergangenen Wochen und Monaten waren salbutamolhaltige Dosieraerosole für die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Versicherten ohne Aufzahlung verfügbar. 

„Angesichts der immer wieder vorkommenden Liefer- und Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln fordern wir effektivere Maßnahmen für mehr Versorgungssicherheit“, betont AOK-Vorständin Carola Reimann. Dafür müsse ein Frühwarnsystem mit einer verpflichtenden Meldung über die gesamte Lieferkette etabliert werden, wie es bereits in anderen Ländern praktiziert wird. „Außerdem sollten die Bevorratung und Lagerhaltung beim Großhandel und in den pharmazeutischen Unternehmen auch jenseits der bestehenden Rabattverträge Seit Inkrafttreten des Beitragssatzsicherungsgesetzes 2003 und erweitert durch das… ausgebaut werden“, so Reimann. 

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Porträt: Dr. Kai Behrens, Pressesprecher des AOK-Bundesverbandes
Pressesprecher

Dr. Kai Behrens

AOK-Bundesverband