Pressemitteilung

Befragung zeigt: Patienten haben oft Probleme ihre Krankenakte zu erhalten

23.09.2025 AOK-Bundesverband 5 Min. Lesedauer

Aktionsbündnis Patientensicherheit und AOK-Bundesverband weisen auf hohe Hürden für Patientinnen und Patienten hin

Ein Patient wird in einer Praxis empfangen.

Viele Patientinnen und Patienten haben Probleme, wenn sie Einblick in ihre Krankenakte nehmen wollen. Sie müssen teilweise große Anstrengungen unternehmen, um ihre Akte zu erhalten, benötigen Unterstützung Dritter oder bekommen keine vollständigen Unterlagen. Das zeigen die Ergebnisse einer Online-Befragung des Marktforschungsinstitutes Bilendi im Auftrag des Aktionsbündnisses Patientensicherheit und des AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverbandes mit knapp 3.300 Teilnehmenden. Demnach hatten knapp ein Drittel der Befragten (31 Prozent) schon mindestens einmal eine Krankenakte für sich oder für Angehörige angefordert. Knapp 30 Prozent dieser Befragten benötigten juristische Unterstützung (9 Prozent) oder Unterstützung von ihrer Krankenkasse (20 Prozent), um die Akte zu erhalten.      

In der Krankenakte sind alle wichtigen medizinischen Informationen gesammelt, die während eines Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… -Aufenthaltes oder eines Arztbesuches über den Patienten oder die Patientin erfasst werden. Fast 15 Prozent aller befragten Bürgerinnen und Bürger gaben in der Online-Befragung an, den durch das Patientenrechtegesetz gesetzlich geregelten Anspruch auf Einsicht in ihre Krankenakte gar nicht zu kennen (Abbildung 1). 22 Prozent hatten ihre Akte oder die Akte eines Angehörigen schon einmal nach einem Krankenhausaufenthalt angefordert, 28 Prozent bei einem niedergelassenen Haus- oder Facharzt Will ein Arzt nach erfolgter Approbation eine Fachgebietsbezeichnung (zum Beispiel Arzt für… . Insgesamt hatten 31 Prozent der Teilnehmenden (1.029 Befragte) schon einmal eine Krankenakte oder mehrere Akten im ambulanten oder stationären Bereich angefordert (Abbildung 2).

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16 Prozent der Befragten berichten über unvollständige Unterlagen

Über die Hälfte dieser Menschen erhielt ihre Krankenakte nur nach erneutem Nachfassen – 29 Prozent auf einmalige Nachfrage, 23 Prozent erst nach mehrfacher Nachfrage. 7 Prozent scheiterten komplett und wurden abgewiesen (Abbildung 3). Bei einem Zehntel der Befragten war die Dauer bis zum Erhalt der Akte problematisch – sie mussten länger als sechs Monate auf ihre Unterlagen warten (Abbildung 4). Meist ging es aber deutlich schneller: 53 Prozent erhielten ihre Patientenakte Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) können Patientinnen und Patienten sowie die an ihrer… innerhalb einer Woche, 37 Prozent innerhalb eines Monats. 16 Prozent der Befragten erklärten, dass die erhaltene Akte aus ihrer Sicht nicht vollständig war (Abbildung 5). Am häufigsten fehlten Befunde (8 Prozent) oder Laborwerte (4 Prozent), aber die Teilnehmenden berichteten vereinzelt auch über andere fehlende oder fehlerhafte Unterlagen. Krankenakten umfassen alle Unterlagen zur Behandlung. Dies sind neben Arztbriefen und Konsilen auch Untersuchungsergebnisse, Diagnosen sowie Informationen über durchgeführte Behandlungen, den Verlauf der Erkrankung und verordnete Medikamente.

Nachbesserungen bei den Patientenrechten gefordert

„Patientinnen und Patienten sind auf zeitnahe und vollständige Patientenakten angewiesen - nicht nur für ihre laufende Behandlung, sondern auch zur Überprüfung der Richtigkeit, insbesondere bei chronischen Erkrankungen, Arztwechseln oder Umzügen. Da die elektronische Patientenakte Mit der ePA können Patientinnen und Patienten sowie die an Ihrer Behandlung beteiligten Ärztinnen… derzeit nur Zusammenfassungen und keine vollständigen Behandlungsdetails enthält, bleibt die Anforderung der vollständigen Akte für die sichere Versorgung auch zukünftig unverzichtbar", betont Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e.V. "Die Ergebnisse unserer Befragung zeigen, dass es bei diesem Thema nach wie vor hohe Hürden gibt. Die Probleme beim Erhalt ihrer Akte können insbesondere für Betroffene von Behandlungs- oder Pflegefehlern eine große Belastung darstellen.

Die grafische Illustration zeigt im oberen Bereich eine Waage. In der linken Schale liegen Gewichte und ein gelbes Pragrafenzeichen. In der rechten Schale steht eine Frau mit einem Tablettenblister in der Hand und eine älterer Rollstuhlfahrer . Die Waage steht im Gleichgewicht. Im unteren Bereich steht der Titel des Positionspapiers

AOK-Positionen zur Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten

Zwar gibt es seit 2013 das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“. Allerdings bedarf es einer Weiterentwicklung. In ihrem mehr als 25-jährigen Engagement nehmen die spezialisierten Beratungsteams der AOK-Gemeinschaft noch immer wahr, dass Betroffene darauf verzichten, ihre Rechte durchzusetzen.

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Aus Sicht des AOK-Bundesverbandes müssen die nach wie vor bestehenden Vollzugsdefizite bei der Einsicht der Patientinnen und Patienten in ihre Akte durch Nachbesserungen im Patientenrechtegesetz behoben werden: „Es braucht vor allem rechtliche Konsequenzen für den Fall, dass die komplette Einsichtnahme grundlos verwehrt wird. Darüber hinaus sollte gesetzlich geregelt sein, wie die Patientenakte Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) können Patientinnen und Patienten sowie die an ihrer… aufzubereiten ist, um insbesondere Nachbehandelnden einen schnellen Überblick über durchgeführte Behandlungen und deren Ergebnisse zu ermöglichen“, fordert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. In ihrem aktuellen Positionspapier zur Verbesserung der Patientenrechte Patientenrechte erwachsen aus allen Regelungen, die dem Patientenschutz, der Patientenautonomie,… fordert die AOK zudem, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2023 zur kostenlosen Bereitstellung der ersten Kopie der Patientenakte Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) können Patientinnen und Patienten sowie die an ihrer… nunmehr schnell in nationales Recht überführt wird. „Die Berücksichtigung des Themas in einem aktuellen Gesetzesentwurf aus dem Bundesjustizministerium ist ein richtiger Schritt zur Umsetzung“, so Reimann.

Foto: Ein Patient mit Kanülen an der rechten Hand füllt ein Formular aus. Das Formular ist auf ein Klemmbrett gespannt.
Hintergrund
Unter Patientenrechten werden die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern verstanden, die ihnen in einem Behandlungsverhältnis zustehen. Sie umfassen das Beachten persönlicher Behandlungswünsche bei Ärzten und Therapeuten, die Möglichkeit der Einsicht in die Behandlungsdokumentation sowie Fehlertransparenz bei Behandlungen.

Rücklauf von 3.277 ausgewerteten Fragebögen

Die Online-Befragung ist vom 29. April bis zum 6. Mai 2025 durch das Marktforschungsinstitut Bilendi durchgeführt worden. In mehreren Befragungswellen wurden insgesamt 39.316 Menschen in Deutschland ab dem 18. Lebensjahr per E-Mail angeschrieben. Der Rücklauf lag bei 11 Prozent (3.277 beantwortete Fragebögen).

(Gemeinsame Pressemitteilung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit und des AOK-Bundesverbandes)

2 passende Downloads

  • Datenbasis und Grafiken

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  • Befragung zeigt: Patienten haben oft Probleme ihre Krankenakte zu erhalten

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Ihr Ansprechpartner und Pressekontakt

Porträt: Dr. Kai Behrens, Pressesprecher des AOK-Bundesverbandes
Pressesprecher

Dr. Kai Behrens

AOK-Bundesverband