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Zahl des Monats: Um 0,4 Prozentpunkte höher ...

28.10.2025 AOK-Bundesverband 4 Min. Lesedauer

... als für 2025 prognostiziert der GKV-Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für 2026 auf dann 2,9 Prozent. Es ist der vierte Anstieg in Folge und der zweithöchste seit Einführung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages 2015.

Auf einer Oberfläche liegen viele Münzen und Geldscheine.

Im November 2024 hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf Basis der Schätzerkreis-Prognose den durchschnittlichen Zusatzbeitrag Seit 2009 erhalten die gesetzlichen Krankenkassen zur Deckung ihrer Ausgaben Zuweisungen aus dem… von 1,7 auf 2,5 Prozent gar um 0,8 Punkte angehoben. Jene jetzt berechneten 2,9 Prozent folgen der realen Entwicklung des faktisch erhobenen durchschnittlichen Zusatzbeitrags in der GKV. Der lag im Oktober 2025 bei 2,94 Prozent.

Der stellvertretende Vorstandvorsitzende des AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer, ist skeptisch, dass diese Marke trotz kurzfristiger Sparanstrengungen seitens der Bundesregierung gehalten werden kann. „Es bleibt fraglich, ob das noch auf den letzten Metern geschnürte Sparpaket die angenommenen Entlastungswirkungen überhaupt entfaltet“, kommentierte Hoyer die Vorhersage des Expertengremiums. Kritisch sei auch, dass in die Schätzung zur Einnahmeentwicklung auch vom Bund gewährte Darlehen für 2025 und 2026 eingeflossen sind. „Das bedeutet also, dass der festzulegende durchschnittliche Zusatzbeitrag zum Teil kreditfinanziert sein wird“, erläuterte Hoyer.

Porträt mit Oberkörper sitzend: Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer, warnt weiter vor Ausgaben, die „durch die Decke schießen“.
15.10.2025AOK-Bundesverband2 Min

Der GKV-Schätzerkreis berechnet in der Regel im Oktober den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das jeweils folgende Jahr auf Basis seiner Ausgabe- und Einnahmeprognose. Ihm gehören neben Vertretern des BAS noch Fachleute der Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… sowie des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) an. Weitere Experten können hinzugezogen werden. Spätestens zum 1. November muss das BMG laut Paragraf 242a des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das Folgejahr im Bundesanzeiger veröffentlichen.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist für die Kassen eine Art Richtgröße zur Festsetzung der kassenindividuellen Beiträge. Seiner Berechnung liegt die klassische Formel der Prozentrechnung zugrunde. Der Beitragssatz ergibt sich aus der Differenz zwischen den voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen im kommenden Kalenderjahr und den voraussichtlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds wurde durch das 2007 verabschiedete GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt.… , geteilt durch die voraussichtlichen beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder der Krankenkassen, vervielfacht mit der Zahl 100.

Liegt der kassenindividuelle Beitragssatz nach einer Anhebung über dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz, muss die Krankenkasse ihre Mitglieder auf die Möglichkeit hinweisen, in eine günstigere Kasse zu wechseln. Darüber hinaus muss in dem Schreiben auf die Übersicht des GKV-Spitzenverbands im Internet hingewiesen werden, aus der hervorgeht, welche Krankenkassen einen kassenindividuellen Beitrag erheben und in welcher Höhe.

Kurvendiagramm zum Vergleich des festgesetzten und mit dem tatsächlichen durchschnittlichen GKV-Zusatzbeitrag, zwei Kurven mit Daten über den Zeitraum 2015 bis 2026

Der Zusatzbeitrag neben dem gesetzlich fixierten Beitragssatz von 14,6 Prozent wird seit 2015 erhoben. Seitdem verlief die Entwicklung des vom Schätzerkreis berechneten Beitragssatzes und des kassenindividuell durchschnittlich erhobenen Satzes vergleichsweise parallel; die Beitragssätze sanken zwischenzeitlich sogar. 2024 kam es dann zum bisher stärksten Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Mit 0,8 Prozentpunkten betrug die Erhöhung innerhalb eines Jahres genauso viel wie in den Jahren 2015 bis 2024 insgesamt (von 0,9 auf 1,7 Prozent). Beim tatsächlich erhoben durchschnittlichen kassenindividuellen Beitragssatz war der Anstieg mit 1,22 Punkten (von 1,7 auf 2,92 Prozent) noch deutlicher. Zwischen 2015 und 2024 war dieser Wert lediglich um 0,67 Punkte (von 0,83 auf 1,7 Prozent gestiegen. Bis einschließlich 2018 mussten die GKV-Mitglieder den Zusatzbeitrag allein tragen. Seit 2019 wird er wieder paritätisch, also zur Hälfte auch von den Arbeitgebenden gezahlt.

Zu Sehen ist ein geschlossenes Einmachglas, gefüllt mit hohen Euro Scheinen. Es steht auf mehreren Euro Scheinen.
Mit Mindestreserven sollen die Krankenkassen Schwankungen in den Ausgaben ausgleichen, um ihre Zusatzbeiträge möglichst stabil und niedrig zu halten. Das hat viele Jahre gut funktioniert – bis Bundesregierungen die Rücklagen indirekt für ihre finanzpolitischen Ziele einsetzten. Diese haben sie zwar nicht erreicht, aber die Rücklagen der Kassen sind…
13.08.2025Bernhard Hoffmann4 Min

Einer der Hauptgründe für die Entwicklung der vergangenen beiden Jahre war die gesetzliche Verpflichtung für die Kassen im Zuge des GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG), ihre Finanzreserven bei gleichzeitig unvermindert hoher Ausgabendynamik abschmelzen zu müssen. 2021 waren es insgesamt acht Milliarden Euro. 2023 kamen noch einmal 2,5 Milliarden dazu. So konnten zwar für kurze Zeit stark steigende Zusatzbeiträge vermieden werden. Der Effekt verpuffte aber schnell, weil das Regulativ fehlte.

Mit Mindestreserven sollten die Krankenkassen ursprünglich Schwankungen in den Ausgaben ausgleichen, um ihre Zusatzbeiträge möglichst stabil und niedrig zu halten. Seit Start des Gesundheitsfonds 2009 mussten die Rücklagen mindestens 0,25 und durften maximal eine Monatsausgabe betragen. Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz wurde 2019 zwischenzeitlich sogar die Obergrenze gestrichen. Inzwischen müssen die Kassen höhere Zusatzbeiträge einsetzen, um überhaupt die Mindestreserve auffüllen zu können.

Auch gesamtgesellschaftliche Aufgaben, zu deren Finanzierung die Politik die Kassen verpflichtet hat, werden seitens des Bundes weiterhin nicht ausgeglichen. Dazu zählen vor allem die zu niedrigen Pauschalen für Bürgergeld-Empfänger.