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Zahl des Monats: Um 24,8 Prozent …

11.07.2025 AOK-Bundesverband 2 Min. Lesedauer

… ist die Zahl der Videosprechstunden in der ambulanten Versorgung 2024 im Vergleich zu 2023 gestiegen. Insgesamt 2,7 Millionen solcher digitalen Arztbesuche zählte das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im vergangenen Jahr.

Eine ältere Dame ist bei einer Videosprechstunde zu Hause am Laptop.
Die Digitalisierung ermöglicht älteren Menschen auch online an Sprechstunden teilzunehmen.

Den Angaben des Zi zufolge waren es etwa 545.000 Videosprechstunden mehr als 2023. Ziemlich genau die Hälfte davon (50,1 Prozent) entfiel auf den hausärztlichen Bereich, über ein Drittel (34,2 Prozent) auf die Psychotherapie.

Die prozentual größten Zuwächse verzeichneten Hals-Nasen-Ohren-Ärztinnen und -Ärzte. Hier haben sich die Videosprechstunden laut Zi um 32.000 auf rund 61.000 mehr als verdoppelt: ein Plus von 110,2 Prozent. Die Urologie kommt mit einem Zuwachs um 62,1 Prozent auf zirka 9.000. Dann folgen die Hausärztinnen und Hausärzte mit 50,4 Prozent, die Kinder- und Jugendmedizin mit 47,2 Prozent sowie die Orthopädie mit 41,6 Prozent. Der den Ergebnissen zugrundeliegende, jüngst veröffentlichte „Zi-Trendreport zur Entwicklung der vertragsärztlichen Leistungen“ umfasst Daten vom ersten Quartal 2021 bis zum vierten Quartal 2024.

Videosprechstunden erlebten vor allem während der Corona-Pandemie einen Boom und sind mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) Ende März 2024 fester Bestandteil der ambulanten Versorgung geworden. Ärztinnen und Ärzte erhalten im Zuge des DigiG für angebotene Videosprechstunden verpflichtend einen Qualitätszuschlag. Die bisherige fall- und leistungsbezogene Begrenzung für Videosprechstunden ist mit dem Gesetz entfallen. Ziel war es, das Angebot von Videosprechstunden in einem größeren Umfang als davor zu ermöglichen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wurden im Rahmen des DigiG beauftragt, bis zum 31. Dezember 2024 Regelungen zu treffen, um dieses Ziel umzusetzen. Im Februar dieses Jahres veröffentlichten GKV-SV und KBV eine entsprechende Vereinbarung.

Patientinnen und Patienten, die über Vermittlungsportale Videosprechstunden in Anspruch nehmen, müssen demnach vorher ein Ersteinschätzungsverfahren durchlaufen, auf Basis dessen die medizinische Dringlichkeit der benötigten Behandlung geprüft wird. Die Angebote solcher Portale sollen regionalisiert sein, um auch bei Videosprechstunden die räumliche Nähe zwischen den Vertragsärzten und Patienten zu gewährleisten. Patientinnen und Patienten, deren Versorgungsbedarf in einer Videosprechstunde nicht vollständig begegnet werden kann, erhalten eine strukturierte Anschlussversorgung, etwa ein Angebot eines zeitnahen Präsenztermins in der Praxis. Vermittlungsportale müssen Termine für Videosprechstunden ausschließlich nach medizinischen Kriterien vergeben und dürfen Anfragen nicht nach Versichertenstatus oder Leistungswünschen priorisieren.