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EU-Ticker März 2026

20.03.2026 AOK-Bundesverband 9 Min. Lesedauer

Die EU will die Herzgesundheit der Menschen in Euopa stärken. Außerdem hat die Kommission schon vor Inkrafttreten der überarbeiteten EU-Verordnungen für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika erste Schritte eingeleitet, die Zulassungs- und Rezertifizierungsverfahren teilweise zu beschleunigen. Weitere Themen:der Biotech-Act und die Beschränkung sogenannter „Ewigkeitschemikalien“.

Drei Europa-Fahnen am Mast wehen im Wind vor blauem Himmel, eine davon im Anschnitt

Bei Herzgesundheit ist Primärprävention Trumpf

Beim gemeinsamen Vorgehen der EU-Staaten gegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen sollte nach Ansicht der deutschen Sozialversicherungen die Stärkung gesundheitsförderlicher Lebensumstände im Mittelpunkt stehen – ergänzt durch evidenzbasierte Vorsorgeangebote, Rehabilitation Die Weltgesundheitsorganisation versteht unter Rehabilitation alle Maßnahmen, die darauf abzielen,… und Wiedereingliederung. Auch Deutschland habe in Sachen Prävention Nachholbedarf, formuliert die Europavertretung der deutschen Sozialversicherungen (DSV) in ihrer am 12. März vorgelegten Stellungnahme zum „Safe Heart Plan“ die EU-Kommission.

Mit ihren Ende 2025 vorgelegten Vorschlägen strebt die Kommission an, die Zahl vorzeitiger Todesfälle durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen in der Union bis 2035 um ein Viertel zu senken. Das Maßnahmenbündel bezieht sich auf Prävention, Früherkennung Im Rahmen der Prävention dienen Maßnahmen der Früherkennung dazu, Krankheiten bereits im Frühstadium… und Screening, Diagnose, Behandlung und Versorgung einschließlich Rehabilitation. Der Plan beinhaltet unter anderem Vorsorgeuntersuchungen bereits ab dem 25. Lebensjahr, Impfprogramme sowie mehr Investitionen in die Forschung.

„Die wirksamsten Maßnahmen zur Verbesserung der Herz-Kreislauf-Gesundheit liegen in gesundheitsförderlichen Rahmenbedingungen“, heißt es im DSV-Papier. Der Primärprävention Prävention bezeichnet gesundheitspolitische Strategien und Maßnahmen, die darauf abzielen,… komme eine zentrale Bedeutung zu, „da sie den größten bevölkerungsbezogenen Nutzen entfaltet und zugleich kosteneffizient ist“. Deshalb befürworte die DSV die von der Kommission angekündigte „ambitionierte Weiterentwicklung der europäischen Tabak-Kontrollpolitik, stärkere Maßnahmen gegen gesundheitsschädliche und hochverarbeitete, zucker-, fett- und salzreiche Lebensmittel sowie eine stärkere Berücksichtigung von Umwelt- und Klimafaktoren für die Gesundheit“.

Mit Blick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen bestehe auf EU-Ebene besonders im Bereich der Lebensmittelwerbung und der Regulierung neuartiger Tabak- und Nikotinprodukte „aus präventiver Sicht weiterer Handlungsbedarf“. Nötig sei zugleich „der Aufbau einer breiten Gesundheitskompetenz in jedem Alter und in allen Lebensphasen“ als „zentrales Fundament wirksamer Prävention“.

Kritisch bewertet die DSV die von der Kommission angestrebten europaweiten Zielquoten für Vorsorgeuntersuchungen (Blutdruck-, Cholesterin- und Blutzuckermessungen). „Europäische Empfehlungen sollten klar zwischen bevölkerungsweiten Screenings und risikobasierten Untersuchungen unterscheiden und Nutzen sowie mögliche Risiken sorgfältig abwägen“, rät die Europavertretung. Die derzeit verfügbare Evidenz spreche eher für gezielte Angebote für Risikogruppen und gegen anlasslose Untersuchungen für die Allgemeinbevölkerung. Besonders bei Kindern und Jugendlichen fehle für allgemeine zentrale Maßnahmen bislang eine ausreichende wissenschaftliche Grundlage. 

Medizinprodukte: Kommission stößt erste Neuregelungen an

Die EU-Kommission hat schon vor Inkrafttreten der überarbeiteten EU-Verordnungen für Medizinprodukte Medizinprodukte sind Apparate, Instrumente, Vorrichtungen, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder… (MDR) und In-vitro-Diagnostika (IVDR) erste Schritte eingeleitet, um Zulassungs- und Rezertifizierungsverfahren im Einzelfall zu beschleunigen und zu vereinfachen. Das erläuterte EU-Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi bei einer Fachkonferenz am 16. März in Brüssel. Im Dezember hatte er Vorschläge für eine umfassende Revision von MDR und IVDR vorgelegt. Darüber beraten jetzt der Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments (Sant) und der Rat der EU-Gesundheitsminister (Epsco). Zugleich läuft noch bis zum 12. Mai ein öffentliches Konsultationsverfahren zu den Kommissionsvorschlägen.

Laut Várhelyi hat die Kommission bereits in den vergangenen Monaten einzelne Maßnahmen angestoßen, die zwar formal von Parlament und Rat bestätigt werden müssten, allerdings nicht komplex angelegt und weniger aufwendig zwischen den EU-Institutionen abzustimmen seien als das komplette Verordnungswerk. Nach Angaben des zuständigen Kommissionsdirektors Rainer Becker betrifft das zum Beispiel die Zulassung Die Berechtigung, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen zu erbringen, setzt… digitaler Gebrauchsanweisungen für Medizinprodukte, die nur von Gesundheitsfachkräften benutzt werden.

Die Kommission will zudem kurzfristig durch eigene direkte Rechtsänderungen die Vorgaben für das erneute Überprüfen seit langem bewährter Medizinprodukte herunterschrauben. Diese Neuregelung werde noch bis Ende März auf den Weg gebracht, sagte Becker. Eine entsprechende Produktliste gebe es bereits. Auch die Möglichkeiten zur beschleunigten Zulassung besonders innovativer Technik („Breakthrough Devices“), um Versorgungsengpässe zu vermeiden, sollen bereits ab April verbessert werden. Geplant seien zudem genauere Vorgaben zur Beratung der Unternehmen durch die für die Produktprüfung in den Mitgliedsländern zuständigen „Benannten Stellen“, darunter in Deutschland TÜV oder Dekra.

Schnellere und leichtere Zulassung dürfe jedoch nicht zu Abstrichen bei der Patientensicherheit führen, betonte Becker. Darauf pocht auch die Europavertretung der deutschen Sozialversicherungen in ihrer Stellungnahme zu den Revisionsvorschlägen.

Kassen sehen einzelne Biotech-Act-Vorschläge kritisch

Europaparlament und der Rat der EU-Gesundheitsminister beraten derzeit über den Vorschlag der EU-Kommission für ein Gesetz zur Förderung der Biotechnologie in der Union. Die deutschen Krankenkassen Die 93 Krankenkassen (Stand: 01.01.26) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… befürworten die Initiative zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung, Entwicklung, Erprobung und Produktion biotechnologisch hergestellter Arzneimittel Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und… (Biologika). 

Durch Innovationen im Bereich der Gen- und Zelltherapien seien besonders für schwer kranke Menschen erhebliche Fortschritte zu erwarten, heißt es in der Stellungnahme Europavertretung der deutschen Sozialversicherungen (DSV) zum ersten Teil des Vorhabens (Biotech Act I). Zugleich warnt die DSV vor der Zweckentfremdung von Beitragsmitteln der Gesundheitssysteme Der Zugang aller Bürger zu einer umfassenden gesundheitlichen Versorgung unabhängig von ihrem… zur Industrieförderung sowie vor einem Absenken von Sicherheitsstandards bei klinischen Studien und vor längeren Schutzfristen für Biologika.

Bereits 2026 und 2027 will die Kommission in Zusammenarbeit mit den europäischen Investitionsbanken rund zehn Milliarden Euro zur Förderung strategischer Gesundheitsbiotechnologieprojekte mobilisieren. Zudem soll der Zugang zu öffentlichen und privaten Finanzierungsquellen erleichtert werden. Das seien „grundsätzlich geeignete Ansätze, sofern sie vorrangig über steuerfinanzierte Mittel und private Investitionen erfolgen“, so die DSV. Die Europavertretung spricht sich deshalb dafür aus, den Biotech-Act „konsequent als industrie- und innovationspolitisches Instrument auszugestalten“ und die Wirtschaftsförderung „strikt von der Finanzierung der gesetzlichen Gesundheitsversorgung zu trennen“.

Das Bemühen um weniger Verwaltungsaufwand und schlankere Zulassungsprozesse dürfe nicht zu niedrigeren Evidenz- und Sicherheitsstandards führen, betont die DSV. „Ziel klinischer Forschung müssen auch weiterhin randomisierte, kontrollierte Studien als Goldstandard unter strikter Wahrung von Patientensicherheit, ethischen Standards und regulatorischer Aufsicht Die Krankenversicherungsträger, ihre Landesverbände, der GKV-Spitzenverband, die… sein.“ In diesem Zusammenhang fordert die DSV einen strengeren Rahmen für „regulatorische Sandkästen“. Um Arzneimittelinnovationen schneller auf dem Markt zu bringen, setzt die Kommission auf Experimentierräume, in denen Pharmaunternehmen in enger Zusammenarbeit mit den Zulassungsbehörden neue Produkte unter realen Bedingungen, aber mit gelockerten Vorschriften erproben können.

Positiv bewertet die DSV die von der Kommission geplante Förderung von Biosimilars im Rahmen strategischer Gesundheitsbiotechnologieprojekte. Die günstigeren Nachahmer-Präparate leisteten „einen wesentlichen Beitrag zu Wettbewerb, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit“. Allerdings drohte die ebenfalls vorgesehenen längeren Schutzfristen für die Biologika-Originalpräparate diese Wirkung zu unterlaufen. 

Die Kommission will die an den gesetzlichen Patentschutz (20 Jahre) anschließenden ergänzenden Schutzzertifikate (SPC) für bestimmte Biologika um zwölf Monate auf dann bis zu sechs Jahre verlängern. Erst danach dürften die jeweiligen Biosimilars auf den Markt kommen. Das werde angesichts der in der Regel sehr teuren Biologika zu deutlich höheren Arzneimittel-Ausgaben führen, warnt die DSV. Zudem führe ein pauschal verlängerter Patentschutz „nicht dazu, Forschungs-, Entwicklungs- oder Produktionsaktivitäten gezielt nach Europa zu verlagern“.

Nächster Schritt Richtung PFAS-Beschränkung

Die zuständigen Fachausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur ECHA haben ihre wissenschaftlichen Stellungnahmen zum Vorschlag für eine deutliche Beschränkung per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) in der EU abgegeben. Nach dem Votum des Ausschusses für Risikobewertung (RAC) am 2. März schloss am 11. März der Ausschuss für sozioökonomische Analysen (SEAC) sein Bewertungsverfahren ab. Die auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichneten, kaum abbaubaren PFAS stehen im Verdacht, Krebs- und Lebererkrankungen zu verursachen, das Immunsystem zu schwächen sowie den menschlichen Hormonhaushalt und die Fortpflanzung negativ zu beeinflussen. PFAS werden aufgrund ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften in vielen Produkten des täglichen Lebens eingesetzt

Die Initiative zu einem Verbot der Herstellung, Verwendung und des Inverkehrbringens von mehr als 10.000 Substanzen ging Anfang 2023 von Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Schweden aus. Das ursprüngliche Ziel war ein Verbot von rund 10.000 PFAS-Stoffen als gesamte Gruppe. Im September 2024 verbot die EU in einem ersten Schritt die Produktion und Verwendung einer PFAS-Untergruppe, allerdings mit Übergangsfristen von bis zu fünf Jahren.

Gegen ein generelles PFAS-Verbot gab es Widerstand vor allem aus der Wirtschaft. Die Kritiker forderten eine differenziertere Bewertung der Stoffe aufgrund ihrer unterschiedlichen Eigenschaften. Für viele PFAS gebe es keinen Ersatz, betroffen seien auch wichtige Medizinprodukte. Die mehr als 5.600 Rückmeldungen beim EU-Beteiligungsverfahren 2023 wurden 2025 in einem überarbeiteten ECHA-Vorschlag berücksichtigt. Auf dessen Grundlage bewerteten die aus Fachleuten der EU-Staaten zusammengesetzten ECHA-Fachgremien in den vergangenen Monaten die PFAS-Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt und die damit verbundenen Kosten sowie die wirtschaftlichen Folgen eines Verbots. Dabei spielte auch verfügbare Alternativen eine Rolle.

Zur SEAC-Stellungnahme will die ECHA in den kommenden 60 Tagen eine weitere Verbändebeteiligung einleiten. Auf Basis der Ausschuss-Stellungnahmen werde die EU-Kommission den Mitgliedsländern bis Ende dieses Jahres einen konkreten Vorschlag zur Abstimmung vorlegen, teilte die EU-Chemikalienagentur mit.

Veggie-Burger und Co. dürfen ihren Namen behalten

Der EU-Streit um die Namen von Fleischersatzprodukten ist vorerst vom Tisch: Burger ohne Fleisch dürfen weiterhin als „Veggie-Burger“ vermarktet werden. Das gilt auch für allgemeine Begriffe wie vegetarische Wurst oder veganes Schnitzel. Dagegen sollen Ersatzbegriffe für konkrete Produkte (Rind- oder Schweinefleisch, Hühnchenschenkel oder Rinderhüfte) künftig nicht mehr erlaubt sein. Das beträfe zum Beispiel „veganen Speck“ oder „Tofu-Rippchen“. Auf diesen Kompromiss einigten sich Anfang März Vertreter des Europaparlaments und der 27 EU-Staaten. 

Diese Linie entspricht dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission. Das Europaparlament hatte sich im Oktober 2025 mit 355 zu 247 Stimmen für eine deutlich schärfere Fassung ausgesprochen. Danach sollten auch übergeordnete Bezeichnungen wie Burger, Steak, Wurst oder Schnitzel nur noch für tierische Produkte verwendet werden dürfen, um „Verwechslungsgefahr“ zu verhindern. Die Initiative „zum Schutz von Verbrauchern und Landwirten“ ging von der Fraktion der Europäischen Volksparteien (EVP) aus, der auch die Abgeordneten von CDU und CSU angehören. Die Unionsabgeordneten hatten jedoch mehrheitlich gegen den Antrag gestimmt.

In Deutschland hatte sich neben Handelsunternehmen und Branchenverbänden auch die Bundesregierung unter Verweis auf Bürokratie und hohe Kosten für die Wirtschaft gegen eine Verschärfung ausgesprochen. „Wer ein Veggie-Schnitzel kauft, weiß, dass es nicht aus Fleisch ist“, sagte CSU-Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. 

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden in Deutschland 2024 rund 126.500 Tonnen Fleischersatzprodukte hergestellt – vier Prozent mehr als 2023.