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Malzahn: „Pflegebudget macht die Pflege teurer, aber nicht immer besser“

29.08.2025 AOK-Bundesverband 3 Min. Lesedauer

Betriebsräte mehrerer Kliniken kritisieren, dass Servicetätigkeiten des Krankenhaus-Personals wie Patiententransport oder Bettenreinigung in das Pflegebudget verschoben werden.

Porträt: Dr. Jürgen Malzahn - Abteilungsleiter stationäre Versorgung
Dr. Jürgen Malzahn - Abteilungsleiter stationäre Versorgung

Das 2020 eingeführte Pflegebudget, das die Arbeitsbedingungen und die Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… der Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… im Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… verbessern sollte, gerät immer mehr in die Kritik. Zuletzt haben die Betriebsräte mehrerer Kliniken dagegen protestiert, dass Servicetätigkeiten von Krankenhaus-Personal wie Patiententransport oder Bettenreinigung aus den DRG-finanzierten Fallpauschalen herausgenommen und in das Pflegebudget verschoben werden. Der Leiter der Krankenhaus-Abteilung im AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverband, Dr. Jürgen Malzahn, warnt vor „enormen Kostensteigerungen für die Krankenkassen“, ohne positiven Effekt auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Herr Malzahn, im Juli 2025 hat der Betriebsrat des Helios-Klinikums Erfurt in einem offenen Brief an die Konzernleitung den „zunehmenden Missbrauch“ des Pflegebudgets angeprangert. Tätigkeiten würden aus dem DRG-finanzierten Bereich herausgenommen und in das Pflegebudget verschoben, dadurch entstehe eine „faktische Doppelfinanzierung“. Stimmen Sie dieser Kritik zu?

Malzahn: Ja, diese Doppelfinanzierung ist ein Problem, auf das auch die AOK schon vor längerer Zeit hingewiesen und das für die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… zu enormen Kostensteigerungen geführt hat – ohne, dass es im Gegenzug messbare positive Auswirkungen auf die Versorgung gab. Es spricht für sich, wenn Betriebsräte gegen die eigene Klinikleitung protestieren, weil sie genau diese Mauscheleien als Problem wahrnehmen.

Wie haben sich die Ausgaben für die Pflege im Krankenhaus denn seit der Einführung des Pflegebudgets entwickelt?

Malzahn: Seit der Einführung des Pflegebudgets gilt das Prinzip der Selbstkostendeckung. Das heißt, dass die Krankenhäuser die Personalkosten für die Pflege quasi als durchlaufenden Posten an die Krankenkassen weiterreichen können. Die amtliche Statistik zeigt, dass die Ausgaben für die Pflege seit 2020 überproportional gestiegen sind – von 2020 auf 2021 beispielsweise um knapp 14 Prozent und von 2023 auf 2024 um knapp zwölf Prozent. Auch in der Zeit dazwischen gab es Steigerungsraten von acht bis zehn Prozent. Wir bewegen uns hier in einer Größenordnung, die Einfluss auf die Höhe der Beitragssätze hat. Nach einer Analyse unseres Wissenschaftlichen Instituts kostet jedes Jahr mit dem Pflegebudget die Solidargemeinschaft etwa 0,1 Prozentpunkte des Beitragssatzes zusätzlich.

Aber mit diesem zusätzlichen Geld ist doch auch zusätzliches Personal eingestellt worden. Entspricht das nicht genau der Intention des Gesetzgebers, die Qualität der Pflege im Krankenhaus zu verbessern?

Malzahn: Das ist zunächst einmal richtig. Wir konnten eine erhebliche Zunahme des Pflegepersonals in den Kliniken verzeichnen – trotz drastisch gesunkener Fallzahlen seit der Pandemie. Die entscheidende Frage ist aber: Kommt die Pflege auch bei den Versicherten an? Hier sind die Pflegepersonaluntergrenzen für uns ein wichtiger Indikator. In der Evaluation zu den Untergrenzen sehen wir, dass in fast jeder sechsten Schicht, die erfasst worden ist, nicht die erforderliche Anzahl an Pflegekräften vorhanden war. Das heißt: Es ist zwar mehr Geld an die Kliniken geflossen und auf Kosten der Beitragszahlenden auch mehr Personal eingestellt worden, aber die Pflege kommt offensichtlich nicht dort an, wo sie gebraucht wird und den Patienten nutzt. Zugespitzt: Wenn aufgrund der Anreizsystematik Pflegekräfte vermehrt Betten reinigen und Flure putzen, findet nicht mehr Pflege am Bett statt – was das Pflegebudget doch erreichen wollte.

Welche Forderungen leitet die AOK aus diesem Befund ab?

Malzahn: Um Fehlanreize zu verhindern, brauchen wir eine manipulationssichere, einfache Definition des Gesetzgebers, was Pflege am Bett genau umfasst. Durch diese Sofortmaßnahme wird für alle Beteiligten ganz klar geregelt, dass pflegeferne Tätigkeiten wie Betten schieben oder Essenswünsche abfragen nicht auf die fachlich hoch qualifizierten Pflegekräfte übertragen werden dürfen. Nur so kann verhindert werden, dass die Krankenkassen solche Tätigkeiten weiter über das Pflegebudget finanzieren.

Außerdem fordern wir in unserer aktuellen Stellungnahme zum Krankenhausreformanpassungsgesetz eine Begrenzung der Pflegekräfte, die über das Pflegebudget zu finanzieren sind. Mit einer solchen Obergrenze kann die Politik den ungesteuerten Aufbau von Pflegepersonal stoppen und dafür sorgen, dass das Personal tatsächlich dem Bedarf entspricht. Das kann man über den durchschnittlichen Pflegepersonalquotienten regeln. Bei Krankenhäusern, die über diesem Quotienten liegen, wird die Finanzierung von zusätzlichem Personal eingefroren – es sei denn, es gibt gute Gründe für eine Steigerung des Pflegebudgets wie beispielsweise die Einrichtung einer neuen Station.

1 passender Download

  • Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Referentenentwurf des KHAG

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