Der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes
Der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes hat sich am 15. November 2023 konstituiert. Neun Mitglieder sind nach den Sozialwahlen im Mai 2023 neu im Aufsichtsrat. alternierende Vorsitzende bleiben Dr. Susanne Wagenmann (BDA) für die Arbeitgeberseite und Knut Lambertin (DGB) für die Versichertenseite. Das Gremium wählte die beiden einstimmig für weitere sechs Jahre.

Der AOK-Bundesverband ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und vertritt als politische Dachorganisation die Interessen der AOK-Gemeinschaft. Der Geschäftsführende Vorstand mit der Vorstandsvorsitzenden Dr. Carola Reimann und dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Jens Martin Hoyer leitet das operative Geschäft des AOK-Bundesverbandes im Rahmen der vom Erweiterten Vorstand definierten Geschäftspolitik. Im Erweiterten Vorstand arbeiten der Geschäftsführende Vorstand und die Vorstände der elf AOKs zusammen.
Die Selbstverwaltung der AOK-Gemeinschaft begleitet die Arbeit des AOK-Bundesverbandes im Aufsichtsrat, der Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung zu treffen hat und auch - auf Vorschlag des Erweiterten Vorstandes - den Geschäftsführenden Vorstand bestellt sowie den Haushalt feststellt. Dem Aufsichtsrat gehören jeweils ein Verwaltungsrat der Versicherten- und der Arbeitgeberseite von jeder einzelnen AOK an.