Statement

Pflege neu ordnen – aber unbedingt fair und verlässlich

05.06.2026 AOK Bayern 2 Min. Lesedauer

Zur Vorlage des Referentenentwurfs für ein Pflegeneuordnungsgesetz erklärt Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern:

„Es ist richtig, dass die Reform der Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Ihre Aufgabe… jetzt konkret angegangen wird. Der Referentenentwurf enthält wichtige Ansätze, etwa zur Flexibilisierung des Leistungsrechts, zur besseren Beratung, zur Digitalisierung und zur stärkeren Präventionsorientierung. Das kann Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen helfen, Leistungen einfacher zu nutzen und Unterstützung besser zu organisieren.

Positiv bewerten wir insbesondere die vorgesehenen Maßnahmen zur Vereinfachung des Leistungsrechts, zur Stärkung der häuslichen Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… sowie die stärkere Ausrichtung auf Prävention Prävention bezeichnet gesundheitspolitische Strategien und Maßnahmen, die darauf abzielen,… und Rehabilitation Die Weltgesundheitsorganisation versteht unter Rehabilitation alle Maßnahmen, die darauf abzielen,… .

Gleichzeitig muss klar sein: Ein erheblicher Teil der finanziellen Entlastung soll über Einsparungen bei bestehenden Leistungen und über zusätzliche Belastungen der Versicherten und Pflegebedürftigen erreicht werden. Die finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung darf jedoch nicht einseitig zulasten der Versichertengemeinschaft, der Pflegebedürftigen, ihrer Familien und der pflegenden Angehörigen erfolgen.

Über 85 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt. Ihre Angehörigen halten damit das System am Laufen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Rentenanwartschaften pflegender Angehöriger durch eine Kürzung um rund 30 Prozent geschmälert werden sollen. Dies wäre ein fataler Schritt und gerade jetzt das völlig falsche Signal.

Der Bund muss insgesamt seiner Finanzierungsverantwortung für gesamtgesellschaftliche Aufgaben in der Pflegeversicherung nachkommen. Dazu zählen die Erstattung pandemiebedingter Kosten (5 Milliarden Euro), die Finanzierung der Rentenansprüche pflegender Angehöriger (3 Milliarden Euro) sowie die Übernahme der Pflegekosten für Bürgergeldempfangende.“

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  • 02_Pressestatement_Pflegeneuordnungsgesetz.pdf

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