Dr. Irmgard Stippler zum PNOG: „Noch lange keine Reform, aber ein Schritt in die richtige Richtung”
Zur Verabschiedung des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) durch das Bundeskabinett erklärt die Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, Dr. Irmgard Stippler:
„Dass der Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen wurde, war überfällig.
Richtig und wichtig ist, dass die Rentenbeiträge für pflegende An- und Zugehörige nicht gekürzt werden. Ihre enorme tägliche Leistung für die Pflegebedürftigen verdient gesellschaftliche Anerkennung und finanzielle Verlässlichkeit.
Was nach wie vor fehlt: Der Bund erfüllt seine finanzielle Verantwortung nicht. Das Thema Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… in seiner gesamtgesellschaftlichen Bedeutung muss viel höher priorisiert werden. Konsequenterweise müssten die Beitragszahlenden von versicherungsfremden Leistungen entlastet werden. Dazu gehört allen voran die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Ebenso schuldet der Bund den Beitragszahlenden Ausgaben aus Corona-Zeiten in Höhe von mehr als fünf Milliarden Euro.
Ausdrücklich begrüße ich den Grundsatz ,Prävention Prävention bezeichnet gesundheitspolitische Strategien und Maßnahmen, die darauf abzielen,… vor Pflege‘. Dazu muss zum Beispiel der Check-up 60+ niedrigschwellig gestaltet werden – weg von Krankheitserkennung hin zur Förderung einer möglichst langen Selbständigkeit und Autonomie der Menschen.
Positiv ist auch, dass das geplante digitale Pflege-Cockpit genauso wie das Zusammenlegen von Budgets das Leben von Pflegebedürftigen sowie An- und Zugehörigen erleichtert. Das ist ein längst überfälliger guter Schritt.
Ganz wichtig ist mir, dass nun umgehend eine echte Reform für Strukturen und Finanzen in Angriff genommen wird. Nur so kann ein solides und zukunftsfestes Fundament für die soziale Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Ihre Aufgabe… geschaffen werden. Die Reform muss im Sinne der Pflegebedürftigen und ihrer An- und Zugehörigen partnerschaftlich und in gemeinsamer Verantwortung geleistet werden.“