Pressemitteilung

Notfallreform bedarfsgerecht ausgestalten 

11.03.2026 AOK Bayern 3 Min. Lesedauer

KVB und AOK Bayern für regionale Flexibilität beim geplanten flächendeckenden 24/7-Bereitschaftsdienst

Eine Frau liegt auf einem Sofa und hält sich mit der Hand den Bauch. Ein Arzt sitzt neben ihr.

Der aktuelle Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung sieht vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig einen flächendeckenden aufsuchenden Bereitschaftsdienst rund um die Uhr – also an sieben Tagen pro Woche jeweils 24 Stunden – vorhalten müssen. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Bayern haben mögliche Auswirkungen dieser Regelung auf die Versorgung im Freistaat analysiert und dazu eine gemeinsame Position veröffentlicht, die hier nachgelesen werden kann: https://www.kvb.de/ueber-uns/gesundheitspolitisches-engagement.

Die Analyse zeigt: Während der regulären Praxisöffnungszeiten ist der Bedarf an aufsuchenden Einsätzen über den Bereitschaftsdienst vergleichsweise gering. Viele Anliegen können telemedizinisch geklärt oder in eine Praxis vor Ort gesteuert werden. Die verpflichtende bundesweite Vorhaltung eines 24/7-Fahrdienstes könnte daher in erheblichem Umfang zusätzliche Vorhaltestrukturen schaffen, ohne die Versorgung für Patientinnen und Patienten spürbar zu verbessern.

Die Auswertung des Anrufaufkommens der Bereitschaftsdienstnummer 116 117 sowie der Abrechnungsdaten der KVB zeigt zudem, dass die ambulante Versorgung im Akutfall regional unterschiedlich organisiert ist und in Bayern insgesamt gut funktioniert. In Großstädten wie München erfolgt die Versorgung häufig über den ärztlichen Bereitschaftsdienst, während in ländlichen Regionen Haus- und Heimbesuche vielfach durch die Hausärztinnen und Hausärzte vor Ort übernommen werden.

Dazu erklärte der Vorstand der KVB – Dr. Christian Pfeiffer, Dr. Peter Heinz und Dr. Claudia Ritter-Rupp: „Die Unterschiede zwischen Stadt und Land sind kein Beleg für Versorgungslücken, sondern Ausdruck gewachsener und funktionierender Versorgungsstrukturen. Ein verpflichtender, flächendeckender 24/7-Fahrdienst würde diese regional angepassten Modelle nicht verbessern, sondern durch starre Vorgaben zusätzliche Doppelstrukturen schaffen.“

Die Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, Dr. Irmgard Stippler, erklärte: „Für uns als Gesundheitskasse im Freistaat steht im Mittelpunkt, dass unsere Versicherten auch im ärztlichen Bereitschaftsdienst schnell und zuverlässig die Hilfe bekommen, die sie im Akutfall brauchen. Dafür brauchen wir Lösungen, die sich an den tatsächlichen regionalen Versorgungsrealitäten orientieren. Telemedizinische Angebote, gut erreichbare Praxen und eine gezielt eingesetzte aufsuchende Versorgung können im Notdienst gemeinsam dazu beitragen, Patientinnen und Patienten wirksam zu helfen – ohne unnötige Doppelstrukturen aufzubauen.

KVB und AOK Bayern sprechen sich deshalb im Rahmen der Notfallreform für ausreichende regionale Gestaltungsspielräume aus. Krankenkassen Die 93 Krankenkassen (Stand: 01.01.26) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… und Kassenärztliche Vereinigungen müssen die Möglichkeit haben, Versorgungsstrukturen flexibel und bedarfsgerecht an regionale Besonderheiten anzupassen.

Telemedizinische Angebote und bestehende ambulante Strukturen sollten dabei vorrangig genutzt werden. Die aufsuchende Versorgung sollte gezielt dort eingesetzt werden, wo sie medizinisch notwendig ist.

So lassen sich Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und regionale Versorgungsrealitäten sinnvoll miteinander verbinden.

KVB und AOK Bayern unterstützen das Ziel, die Notfallversorgung in Deutschland zukunftsfest weiterzuentwickeln, und sehen im Referentenentwurf viele gute Ansätze. Angesichts der steigenden Inanspruchnahme der Notdienste sowie der Herausforderungen durch Fachkräftemangel und demografische Entwicklung ist eine Reform dringend erforderlich.

Beide Organisationen appellieren daher an das Bundesministerium für Gesundheit Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist zuständig für die Politikbereiche Gesundheit,… , die Notfallreform nun zügig und im guten Dialog mit allen Beteiligten auf den Weg zu bringen. Dabei kommt auch den Ländern eine wichtige Rolle zu. Sie sind aufgerufen, sich konstruktiv an der Weiterentwicklung der Notfallversorgung zu beteiligen, damit die Reform nicht durch langwierige Abstimmungsprozesse im föderalen System verzögert wird.

2 passende Downloads

  • Gemeinsame PM_Notfallreform bedarfsgerecht ausgestalten

    Format: PDF | 687 KB

  • Positionspapier_AOK-KVB_Notfallreform_bedarfsgerecht_ausgestalten.pdf

    Format: PDF | 363 KB

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