Teilnahmemodus

Das sind die Teilnahmebedingungen des Dr. Georg Schreiber Medienpreises.

Dotierung

Es werden drei Preise in Höhe von 5.000, 3.500 und 2.000 Euro (Print) und drei Preise in Höhe von jeweils 5.000 Euro (Audio, Video, Multimedia) an den journalistischen Nachwuchs vergeben. Der zusätzliche Sonderpreis ist mit 5.000 Euro dotiert.

Wettbewerbsbedingungen

Teilnehmen können Beiträge junger Journalistinnen und Journalisten bis einschließlich 35 Jahre zu den Themen Gesundheit und Soziales, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 in einer in Bayern erscheinenden Zeitung oder Zeitschrift veröffentlicht oder von einem Rundfunksender mit redaktionellem Sitz bzw. einem Landesstudio in Bayern ausgestrahlt worden sind. Zugelassen sind in der Kategorie Multimedia Beiträge mit mindestens drei digitalisierten Medienformaten, wobei Text und Bild als ein Format gelten. In der Kategorie Video werden Beiträge aus TV, Mediatheken sowie Webvideos berücksichtigt. Für die Kategorie Audio können Podcasts und Hörfunkbeiträge eingereicht werden. Beiträge aus den elektronischen sowie digitalisierten Medien außerhalb Bayerns müssen thematisch relevant für den Freistaat und frei zugänglich sein. Der Sonderpreis für die Printmedien ist ohne Altersbeschränkung bundesweit ausgeschrieben.

Kategorien:
Zugelassen sind alle in Bayern erscheinenden Printmedien im Bereich der Zeitungen und Zeitschriften ungeachtet des Verbreitungsgebietes. Die Fachpresse ist ausgenommen. Berücksichtigt werden zudem Audio, Video und Multimedia, wobei der betreffende Beitrag aus einer Redaktion in Bayern stammen bzw. thematisch relevant für Bayern sein muss.

Themen:
Zugelassen sind die Bereiche Gesundheit und/oder Soziales.

Beiträge/Stilform:
Zugelassen sind Einzelbeiträge (maximal drei Arbeiten pro Autor), Serien oder ein Teil einer Serie sowie Mehrteiler in sämtlichen journalistischen Stilformen (Nachricht, Kommentar, Interview, Reportage, Glosse, Feature) in deutscher Sprache. Beim Multimedia-Preis sind ebenso alle gestalterischen Formen zulässig, Foren aber vom Wettbewerb ausgenommen.

Erscheinungszeitraum:
Die Beiträge müssen erstmals zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 erschienen bzw. gesendet oder abrufbar sein.

Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind einzelne Journalisten, die im Ausschreibungsjahr zum Zeitpunkt des Erstabdrucks bzw. der Erstausstrahlung noch nicht 36 Jahre alt sind. Zugelassen sind auch Autorenteams, wobei keiner der beteiligten Autoren zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung über 36 Jahre alt sein darf.

Sonderpreis:
Es wird ausschließlich im Printbereich ein Sonderpreis verliehen. Zugelassen sind auch hier die Themen Gesundheit und/oder Soziales. Die Bewerber unterliegen aber keiner Altersbegrenzung. Zudem werden sämtliche in Deutschland erscheinenden Zeitungen bzw. Zeitschriften (ausgenommen die Fachpresse) mit bundesweitem Verbreitungsgebiet berücksichtigt sowie entsprechende Beiträge im Internet.

Teilnahmemodus:
Vorschläge bzw. Bewerbungen können einreichen

  • die Autorin/der Autor
  • Dritte (Chefredakteure, Herausgeber, Leser)
  • die AOK, die NJB und die DJS
  • die Mitglieder der Jury

Bewerbungsunterlagen:
Der Bewerbung auf dem Postweg sind beizufügen

  • Print: der Beitrag in dreifacher Ausfertigung
  • Audios/Videos: in dreifacher Ausfertigung die Angabe des Senders, des Titels, des Sendedatums und der Länge sowie das Textmanuskript und eine ausführliche Inhaltsangabe
  • Multimedia: eine Inhaltsangabe in deutscher Sprache und dreifacher Ausfertigung
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Verfassers und des Publikationsorgans
  • Datum der Erstveröffentlichung
  • Kurzbiographie des Verfassers/der Verfasser

Ergänzend für Audio, Video und Multimedia: per Mail die freigeschalteten Links


Information:
E-Mail: medienpreis(at)by.aok.de
Telefon: 089 62730-184

Anmeldung:
AOK Bayern, Zentrale, z. Hd. Frau Andrea Winkler-Mayerhöfer
Carl-Wery-Str. 28, 81739 München

Einsendeschluss:
15. Januar 2026 (Eingangsstempel)
Eingereichte Beiträge werden nicht zurückgesandt.

Ehrenpreis:
Zudem sehen die Veranstalter die Vergabe eines Ehrenpreises vor, für den eine Bewerbung nicht möglich ist. Über die Vergabe befindet die Jury.

Preisverleihung:
Die Gewinner werden im Rahmen eines öffentlichen Festaktes in München ausgezeichnet.


Mit ihrer Bewerbung bestätigen die Teilnehmer die Anerkennung der Statuten des „Dr. Georg Schreiber-Medienpreises“. Insbesondere räumen sie den Veranstaltern das Recht zur Veröffentlichung eines prämierten Beitrags ein.
Die Entscheidungen der Jury sind unabhängig.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Logo Dr. Georg Schreiber Medienpreis

Statuten des Dr. Georg Schreiber-Medienpreises

Stand: 15.04.2025

Format: PDF | 183 KB

Ihr Ansprechpartner

Ansprechpartnerin

Andrea Winkler-Mayerhöfer

AOK Bayern