Erklärungen zur Barrierefreiheit von AOK-Apps

Der AOK-Bundesverband ist bemüht, seine mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Eine Frau und ein Mann sitzen vor einer Picknickdecke und betrachten ein Smartphone mit einer darauf geöffneten AOK-App.© AOK

Die Barrierefreiheit der AOK-Apps

  • Erklärung zur Barrierefreiheit „Meine AOK“-App

    Der AOK-Bundesverband ist bemüht, seine mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die „Meine AOK“-App.

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die „Meine AOK“-App ist mit der BITV 2.0 und dem BGG fast vollständig vereinbar.

    Nicht barrierefreie Inhalte

    Leider war es nicht möglich, das vorliegende App-Angebot („Meine AOK“-App) vollumfänglich barrierefrei anzubieten. Hier wird gerade daran gearbeitet, die Zugänglichkeit zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss.

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind auf den Betriebssystem iOS und Android nicht barrierefrei:

    • Bildschirmausrichtung: Die Meine AOK-App wurde für eine Nutzung im Portraitausrichtung (vertikal) entworfen und entwickelt.
    • Die Passwort-Regeln haben keine einfache Sprache und sind unter Umständen kompliziert einzugeben.
    • Die Aufnahme eines Lichtbildes für die elektronische Gesundheitskarte ist nur bedingt mit Screen Readern bedienbar.
    • Das Festlegen von Bildausschnitten beim Dokumentenscanner ist nur bedingt mit Screen Readern bedienbar.
    • Bei manchen Inhalten sind die Kontrastwerte zu niedrig

    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 20.05.2025 erstellt.

    Die Prüfung der Konformität beruhte auf einem Prüfbericht nach der Auditierung durch die Agentur d-SIRE GmbH & Co. KG und einer zusätzlichen externen Bewertung.

    Feedback und Kontaktangaben

    Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit über unser E-Mail-Formular mitteilen:

    Barriere melden

    Ihre Anfrage wird bearbeitet von:
    AOK-Bundesverband GbR
    Rosenthaler Str. 31
    10178 Berlin

    Durchsetzungsverfahren

    Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.

    Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt, wurden:

    Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
    Mauerstraße 53
    10117 Berlin
    Telefon: 030 18 527 2805
    Fax: 030 18 527-2901
    E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
    Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

  • Erklärung zur Barrierefreiheit „AOK Mein Leben“-App (Android)

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für „AOK Mein Leben“-App (Version 3.1.3), die unter dem Betriebssystem Android veröffentlichte mobile Anwendung der AOK – Die Gesundheitskasse.

    Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere mobilen Anwendungen in Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

    Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2026 durchgeführten Selbstbewertung.

    Aufgrund der Überprüfung ist die mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vollumfänglich vereinbar.

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

    • In einigen Eingabefeldern gibt der Screenreader (TalkBack) bei ungültiger Eingabe englische Wörter aus.
    • Auf einigen Seiten werden zusammenhängende Informationen vom Screenreader nicht gruppiert ausgegeben. Dies betrifft beispielsweise zusammengehörige Formularelemente wie Checkboxen oder Radio-Buttons (etwa in den Metadaten für Behandlungsarten, Einrichtungen, Format und Sprache), deren übergeordnete Fragestellung dem Nutzer nicht vermittelt wird.
    • Einige Zahlenfolgen werden als zusammenhängende Zahlen, statt als einzelne Ziffern durch den Screenreader ausgegeben. Dies kann bei sehr langen Zifferreihen zu Verständnisproblemen führen.
    • Einige längere Texte, z. B. unter „Datensicherheit“ oder „Schadsoftware“, werden als ganzer Block durch den Screenreader ausgegeben, anstatt absatzweise.
    • In seltenen Fällen werden Überschriften nicht als solche durch den Screenreader erkannt und ausgegeben. Zudem fehlen in Ansichten mit vielen Zusatzinformationen stellenweise ordnende Unterüberschriften.
    • Einige Bilder, wie dekorative Icons in Schaltflächen, sind nicht als dekorative Elemente gekennzeichnet und werden entweder ohne entsprechende Alternativtexte oder mit nicht aussagekräftigen Alternativtexten vom Screenreader ausgegeben. Zudem besitzen einige Schaltflächen, wie das 3-Punkte-Menü ("Weitere Optionen"), keinen programmatischen, aussagekräftigen Namen.
    • In einigen Fällen wird der Status eines Elements ausschließlich durch die Farbe dargestellt, ohne dass diese Information für Screenreader zugänglich ist. Zudem wird das erforderliche Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zu angrenzenden Elementen nicht immer eingehalten, was beispielsweise die Rahmen von Schaltflächen und Eingabefeldern sowohl im Normal- als auch im Dark-Mode betrifft.
    • An manchen Stellen wird eine Überschrift fälschlicherweise in die Nummerierung einer Liste aufgenommen.
    • Einige Elemente sind mit falschen Rollen versehen, Schaltflächen werden beispielsweise als Überschriften ausgegeben. Zudem gibt der Screenreader den Status bestimmter Elemente nicht korrekt aus, wie etwa den auf- oder zugeklappten Zustand von Menüs (z.B. beim 3-Punkte-Menü in der Upload-Ansicht).
    • In manchen Fällen wird der Screenreader-Fokus beim Schließen eines Dialogfensters (wie "Zugriff entfernen" oder "Zugriff blockieren") oder beim Laden einer neuen Seite nicht an den Seitenanfang oder zum auslösenden Element gesetzt, sondern unvorhersehbar an andere Stellen, was zu Orientierungsverlust führt.
    • In bestimmten Fällen erhalten visuell versteckte Elemente fälschlicherweise den Fokus des Screenreaders.
    • Auf einigen Seiten erhalten statische Elemente, wie Textabsätze, einen Tastaturfokus. Die Reihenfolge des Tastaturfokus ist auf einigen Seiten unlogisch.
    • In bestimmten Fällen ist es möglich, einen Tastaturfokus auf nicht sichtbare Elemente zu bewegen, ohne dass die Seite automatisch nach oben scrollt.
    • In manchen Fällen werden Abkürzungen oder Akronyme nicht als solche erkannt und stattdessen als vollständige Wörter ausgegeben.
    • In bestimmten Fällen gibt der Screenreader die Rollen von Elementen doppelt aus oder fokussiert bei Tastaturbedienung mehrere Elemente gleichzeitig (beispielsweise den "Zurück"-Button und das 3-Punkte-Menü).
    • Der visuelle Tastatur-Fokus ist in bestimmten Fällen zu klein, nur unvollständig sichtbar, an den Ecken verzerrt, überlappt mit anderen Elementen (wie angrenzenden Icons) oder ist nicht korrekt gesetzt.
    • In manchen Fällen wird in Eingabefeldern ein Zusatzhinweis - wie z.B. „optional“ - durch den Screenreader nicht mit ausgegeben, da das visuelle Label nicht mit dem Accessible Name übereinstimmt. Weiterhin fehlen bei Fehlern (z.B. falsches Datum) entsprechende akustische Hinweise oder Lösungsvorschläge für E-Mail- und Telefonnummer-Felder.
    • In einigen Fällen bekommen informative Elemente (QR-Code) vom Screenreader keinen Fokus oder einen Fokus, der dem Nutzer aber nicht informiert, dass es sich um einen QR-Code handelt.
    • In einigen Fällen ist es mit einer externen Tastatur nicht möglich über den vollständigen Bereich einer längeren Liste zu scrollen. Des Weiteren können elementare Schaltflächen, wie etwa "Schließen"- oder "Löschen"-Buttons in Formularen, nicht mit der Bestätigungstaste (Enter-Taste) der Tastatur ausgelöst werden.
    • Es treten Tastaturfallen auf, bei denen der Tastaturfokus in einem geöffneten Menü (z.B. bei erweiterten Optionen in der LEI Übersicht) oder Dialog gefangen bleibt und dieser Bereich nicht mehr verlassen werden kann.
    • Bei aktivierter dynamischer Schriftvergrößerung (Large Text) oder im Querformat (Landscape) passen sich Textcontainer teilweise nicht an, sodass Texte und wichtige Kontaktinformationen (wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen) abgeschnitten werden oder überlappen.
    • Die Touch-Flächen (Touch Targets) einiger interaktiver Elemente, insbesondere bei Reset-Funktionen in Metadaten-Masken, sind zu klein dimensioniert.
    • Der elektronische Medikationsplan (eMP) wird ausschließlich im Querformat bereitgestellt, der Nutzer muss sein Endgerät um 90 Grad drehen.
    • Komplexe Gesten sind nicht in allen Fällen durch einfachere Eingabealternativen ersetzbar.

    Für den TI-M (Telematikinfrastruktur-Messenger) bestehen folgende Barrieren:

    • Einige Elemente sind noch nicht vollständig für die Bedienung mit der Tastatur optimiert. (Chatnachrichten können nicht durchscrollt werden)
    • In einigen Fällen werden dekorative oder nicht interaktive Elemente durch den Screenreader fokussiert und ausgegeben. (z.B. Archiviert Icon bei Chat Cards ist fokussierbar)
    • Lizenzen sind nur auf Englisch verfügbar
    • In bestimmten Fällen ist es möglich, einen Tastaturfokus auf nicht sichtbare Elemente zu bewegen, ohne dass die Seite automatisch nach oben scrollt.
    • Textskalierung kann dazu führen, dass Seitenüberschriften abgeschnitten werden. Dies geschieht nur bei kleinen Geräten mit höherer Textgröße als Normal.
    • In einigen Bereichen sind Nicht-Text-Kontraste noch nicht barrierefrei. (z.B. Tastaturfokus bei Schaltflächen, v.A. auf grünem Hintergrund)

    Alle offenen Punkte in Bezug auf Barrierefreiheit werden sukzessive in den nächsten Versionen der App behoben.

    Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

    Diese Erklärung wurde am 08.12.2021 erstellt und am 11.06.2026 aktualisiert.

    Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern

    Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? 

    Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen über unser E-Mail-Formular an:

    Barriere melden

    Ihre Anfrage wird bearbeitet von:

    AOK-Bundesverband GbR
    Rosenthaler Str. 31
    10178 Berlin

    Schlichtungsverfahren

    Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.

    Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. 

    Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: 

    Mauerstraße 53
    10117 Berlin
    Telefon: 030 18 527 2805
    Fax: 030 18 527-2901
    E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
    Internet:www.schlichtungsstelle-bgg.de

  • Erklärung zur Barrierefreiheit „AOK Mein Leben“-App (iOS)

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für „AOK Mein Leben“-App (Version 3.1.3), die unter dem Betriebssystem iOS veröffentlichte mobile Anwendung der AOK – Die Gesundheitskasse.

    Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere mobilen Anwendungen in Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

    Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2026 durchgeführten Selbstbewertung.

    Aufgrund der Überprüfung ist die mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vollumfänglich vereinbar.

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

    • In einigen Fällen kehrt der Tastaturfokus nicht zum auslösenden Element zurück. Wenn beispielsweise bestimmte Modal-Dialoge (wie "Zugriff bearbeiten", "blockieren" oder "entfernen") geschlossen werden, verbleibt der Fokus nicht auf dem auslösenden Element.
    • Bei einigen interaktiven Elementen wird der Status – ob aktiviert, deaktiviert oder aufgeklappt – vom Screenreader VoiceOver nicht oder fehlerhaft ausgegeben. Beispielsweise wird der Zustand "Ausgewählt/Nicht ausgewählt" bei bestimmten Radio-Buttons stattdessen als "0" oder "1" angesagt, oder der Status von Aufklapp-Menüs wird gänzlich ignoriert.
    • Einige Bilder und Grafiken sind nicht als dekorative Elemente gekennzeichnet und werden mit nicht aussagekräftigen oder irreführenden Alternativtexten vom Screenreader ausgegeben. Beispielsweise werden rein dekorative Pfeil-Icons fälschlicherweise als "rechter Pfeil" vorgelesen oder es fehlen gänzlich Alt-Attribute bei Status-Bildern.
    • In bestimmten Fällen erhalten visuell versteckte oder rein dekorative Elemente fälschlicherweise den Tastatur- oder der Screenreader-Fokus (beispielsweise bei Wischgesten über das Pfeil-Icon).
    • Dynamische Statusmeldungen (wie "Dokument wird vorbereitet" während Ladevorgängen), Erfolgsmeldungen (wie "Dokument gelöscht") oder plötzlich erscheinende Fehlermeldungen bei der Texteingabe werden vom Screenreader nicht automatisch vorgelesen, sobald sie auf dem Bildschirm erscheinen.
    • Der Tastaturfokus ist in bestimmten Fällen nicht eindeutig gesetzt. So kommt es auf einigen Seiten bei der Bedienung mit einer externen Tastatur zu doppelten Fokus-Indikatoren auf einer einzigen Schaltfläche.
    • In bestimmten Fällen erfolgt die Ausgabe zusammengehöriger Informationen nicht gruppiert. Beispielsweise werden Radio-Buttons in Metadaten-Formularen nicht programmatisch als Listen verpackt, weshalb der Screenreader weder den Beginn noch das Ende der Auswahlmöglichkeiten ansagt.
    • Bei inaktiven Schaltflächen (wie beispielsweise "Zurücksetzen") gibt der Screenreader irrtümlich den fehlerhaften Hinweistext "Vorherige Schritte müssen abgeschlossen sein" aus.
    • Der Screenreader gerät bei Fokussierung auf bestimmte Schaltflächen (z. B. "Dokument anzeigen") in unkontrollierbare Vorleseschleifen und liest fortlaufend sämtliche sichtbaren Textfelder der Seite aus, was den Bedienfluss stark beeinträchtigt.
    • Auf einigen Seiten bieten Fehlermeldungen (z. B. bei Feldern wie "Name" oder "Erstellt am") lediglich die Information, dass eine Eingabe erforderlich ist, ohne spezifische Hinweise auf Formatierungsfehler oder Lösungsvorschläge zu geben.
    • Navigiert ein Nutzer mit der Kombination aus Tastatur und der Screenreader durch Formulare, wird der Status eines neu ausgewählten Radio-Buttons nicht aktiv bestätigt. Das System bleibt stumm, weshalb der Anwender nicht verifizieren kann, ob seine Eingabe registriert wurde.
    • In bestimmten Fällen gibt der Screenreader beim Fokussieren einer Schaltfläche (beispielsweise beim "Löschen"-Button auf bestimmten Ansichten) weder eine Rolle noch einen zugänglichen Namen aus.
    • Bei der Eingabe in bestimmte Suchfelder liest der Screenreader den gerade eingetippten Text fälschlicherweise doppelt vor.
    • Auf einigen Seiten sind bestimmte Bedienelemente bei aktiviertem Screenreader unzugänglich, wie etwa der "Löschen" (Clear) Button, der bei der Texteingabe in Suchfeldern erscheint.
    • In einigen Bereichen der App wurden visuell klar erkennbare Überschriften semantisch nicht korrekt ausgezeichnet oder sie nutzen unlogische Hierarchien (beispielsweise wird Heading Level 4 oder 5 genutzt, ohne dass übergeordnete Überschriften existieren).
    • Das erforderliche Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zu angrenzenden Elementen wird nicht immer eingehalten.
    • Der elektronische Medikationsplan (eMP) wird ausschließlich im Querformat bereitgestellt, der Nutzer muss sein Endgerät um 90 Grad drehen. 

    Für den TI-M (Telematikinfrastruktur-Messenger) bestehen folgende Barrieren:

    • Die meisten Bereiche der Anwendung sind per Tastatur erreichbar und navigierbar. Aufgrund plattformspezifischer Einschränkungen unter iOS gibt es vereinzelt nicht erreichbare Button. Beispielsweise gibt es bei der Verwendung von fullScreenCover eine Beeinträchtigung bei vollständiger Tastaturnavigation (z. B. mit der Tabulatortaste), insbesondere wenn eine sogenannte „Half-Sheet“-Ansicht angezeigt wird. Dabei handelt es sich um eine bekannte Einschränkung unter iOS.

    Alle offenen Punkte in Bezug auf Barrierefreiheit werden sukzessive in den nächsten Versionen der App behoben.

    Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

    Diese Erklärung wurde am 08.12.2021 erstellt und am 11.06.2026 aktualisiert.

    Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern

    Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

    Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen über unser E-Mail-Formular an:

    Barriere melden

    Ihre Anfrage wird bearbeitet von:

    AOK-Bundesverband GbR
    Rosenthaler Str. 31
    10178 Berlin

    Schlichtungsverfahren

    Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.

    Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. 

    Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: 

    Mauerstraße 53
    10117 Berlin
    Telefon: 030 18 527 2805
    Fax: 030 18 527-2901
    E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
    Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

  • Erklärung zur Barrierefreiheit „AOK Mein Leben“-Desktop Client (Windows und macOS)

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die „AOK Mein Leben“-App (Version 26.2.4), die unter dem Betriebssystem Windows und macOS veröffentlichte stationäre Anwendung der AOK – Die Gesundheitskasse.

    Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Anwendungen in Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

    Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2026 durchgeführten Selbstbewertung.

    Aufgrund der Überprüfung ist die Desktop-Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vollumfänglich vereinbar. 

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

    • Einige Elemente verfügen über keine oder keine aussagekräftigen Labels für Screenreader. Beispielsweise besitzen Kalender-Icons und bestimmte Löschen-Schaltflächen keinen programmatischen Namen, oder es wird fälschlicherweise der Platzhalter-Text (Placeholder) anstelle eines echten Labels vorgelesen.
    • Rein dekorative Bilder werden in einigen Fällen vom Screenreader (VoiceOver) fälschlicherweise als Inhalt vorgelesen, statt vom System ignoriert zu werden.
    • Auf einigen Seiten ist die Überschriften-Hierarchie fehlerhaft strukturiert. So beginnt eine Seite beispielsweise direkt mit einer Überschrift der Ebene 2 (H2), oder Ebene 2 wird unlogisch gleichzeitig für Haupt- und Unterüberschriften verwendet.
    • Zusammenhängende Informationen werden vom Screenreader teilweise nicht gruppiert ausgegeben. Dies betrifft beispielsweise zusammengehörige Formularelemente wie Checkboxen im Filter-Dialog oder Elemente in Breadcrumb-Navigationen, denen die semantische Listenstruktur fehlt.
    • Einige Elemente sind programmatisch mit falschen Rollen versehen. Beispielsweise werden statische, nicht-interaktive Textinhalte dem Screenreader (JAWS) als Schaltflächen (Buttons) gemeldet, oder Navigationselemente werden als Links anstatt als Buttons ausgegeben. Auch ungültige ARIA-Attribute (wie aria-current) kommen stellenweise zum Einsatz.
    • In bestimmten Fällen gibt der Screenreader den Status von Elementen nicht korrekt aus. Der Zustand "Ausgewählt/Nicht ausgewählt" wird bei Kategorie-Auswahlen ignoriert oder irreführend angesagt. Zudem wird beim Öffnen von bestimmten Dialogfenstern (Modals) deren Rolle vom Screenreader nicht kommuniziert.
    • In manchen Fällen werden bei der Navigation mit dem Screenreader (VoiceOver) Inhalte übersprungen, oder beim Öffnen von Dialogen werden Datumseingabefelder direkt und unaufgefordert vorgelesen.
    • Bei der Bedienung mit der Tastatur erhalten teilweise statische, nicht-interaktive Elemente fälschlicherweise den Tastaturfokus.
    • Einige interaktive Elemente, wie das Kalender-Icon zum Öffnen der Datumsauswahl, sind bei reiner Tastaturnavigation überhaupt nicht erreichbar.
    • Bestimmte Dialogfenster (Modale Fenster für Zugriffsrechte oder Dokumentangaben) lassen sich bei Tastaturbedienung nicht standardkonform über die Escape-Taste (ESC) schließen.
    • Der visuelle Tastatur-Fokus ist in bestimmten Fällen nicht oder nur unzureichend sichtbar, wird nicht korrekt auf dem Element platziert oder überlappt visuell mit den Rahmenlinien der angrenzenden Schaltflächen.
    • Das erforderliche Kontrastverhältnis wird nicht immer eingehalten. Dies betrifft beispielsweise Fehlermeldungen oder die Filter-Schaltfläche im Dark Mode.
    • Im systemseitigen Hochkontrastmodus (High Contrast Mode) unter Windows kommt es zu Darstellungsfehlern. So sind beispielsweise Fokus-Indikatoren nicht erkennbar, die Rahmenlinien von Schaltflächen mit blauem Hintergrund verschwinden, und ausgewählte Listeneinträge werden bei Tastaturnavigation visuell nicht hervorgehoben.

    Kundenspezifische Informationen/Web-Dokumentation konnten im Rahmen des Selbsttests der Whitelabel-Version nicht verifiziert werden.

    Alle offenen Punkte in Bezug auf Barrierefreiheit werden sukzessive in den nächsten Versionen der Anwendung behoben.

    Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

    Diese Erklärung wurde am 08.12.2021 erstellt und am 30.06.2026 aktualisiert.

    Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern

    Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

    Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen über unser E-Mail-Formular an:

    Barriere melden

    Ihre Anfrage wird bearbeitet von:

    AOK-Bundesverband GbR
    Rosenthaler Str. 31
    10178 Berlin

    Schlichtungsverfahren

    Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. 

    Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. 

    Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

    Mauerstraße 53
    10117 Berlin
    Telefon: 030 18 527 2805
    Fax: 030 18 527-2901
    E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
    Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

  • Erklärung zur Barrierefreiheit „AOK 2-Faktor“-App

    Der AOK-Bundesverband ist bemüht, seine mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die „AOK 2-Faktor“-App.

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die „AOK 2-Faktor“-App ist mit der BITV 2.0 und dem BGG teilweise vereinbar.

    Nicht barrierefreie Inhalte

    Leider war es nicht möglich, das vorliegende App-Angebot (AOK 2-Faktor) vollumfänglich barrierefrei anzubieten. Hier wird gerade daran gearbeitet, die Zugänglichkeit zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss.

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind auf dem Betriebssystem Android nicht barrierefrei:

    • Informationen aus Hinweisen und Fehlern, die unterhalb der jeweiligen Eingabefelder dargestellt werden, sind für Screenreader-Nutzende nicht verfügbar, wenn sie das Feld fokussieren.
    • Von Nutzenden in den Systemeinstellungen definierte Textgrößen werden in der horizontalen Ausrichtung des Smartphones nicht unterstützt
    • Das verwendete Farbschema für die Beschriftungen von Eingabefeldern liegt deutlich unterhalb des geforderten Mindestwertes von 4,5:1.
    • Bei den in den Layern bereitgestellten Informationen (z.B. Aktivierungscode) sind keine Überschriften ergänzt. Die Schaltflächen des Menüs sowie in den Layern sind nicht mit der entsprechenden Rolle (Schaltfläche) ausgezeichnet.

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind auf dem Betriebssystem iOS nicht barrierefrei:

    • Wird in den Eingabefeldern durch den Nutzer etwas eingetragen, stehen keine programmatischen Beschriftungen mehr zur Verfügung. Aufgetretene Fehler werden beim Absenden eines Formulars lediglich visuell vermittelt.
    • Von Nutzenden in den Systemeinstellungen definierte Textgrößen werden in der App nicht berücksichtigt und auch die horizontale Ausrichtung des Smartphones wird nicht unterstützt.
    • Die verbleibende Zeit bei einer Freigabe-Transaktion wird für Screenreader-Nutzer nicht automatisch vermittelt.
    • Das verwendete Farbschema für die Beschriftungen von Eingabefeldern liegt deutlich unterhalb des geforderten Mindestwertes von 4,5:1.
    • Bei den in den Layern bereitgestellten Informationen (z.B. Aktivierungscode) sind keine Überschriften ergänzt. Die Schaltflächen des Menüs sowie in den Layern sind nicht mit der entsprechenden Rolle (Schaltfläche) ausgezeichnet.

    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 24.10.2022 erstellt.
    Die Prüfung der Konformität beruhte auf einem Prüfbericht eines externen Audits, gemäß BITV-Test, sowie einer Selbstbewertung.
    Die Erklärung wurde zuletzt am 24.10.2022 überprüft.

    Feedback und Kontaktangaben

    Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit über unser E-Mail-Formular mitteilen:

    Barriere melden

    Ihre Anfrage wird bearbeitet von:

    AOK-Bundesverband GbR
    Rosenthaler Str. 31
    10178 Berlin

    Durchsetzungsverfahren

    Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.

    Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:

    Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

    Mauerstraße 53
    10117 Berlin
    Telefon: 030 18 527-2805
    Fax: 030 18 527-2901
    E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
    Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

  • Erklärung zur Barrierefreiheit „AOK GESA“-App

    AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen ist bemüht ihre Websites und mobilen Anwendungen (Apps) im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die „AOK GESA“-App (Android OS)

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die mobile Anwendung ist mit der BITV 2.0 und dem BGG teilweise vereinbar.

    Eine zusätzliche Überprüfung durch einen externen Dienstleister ist beauftragt.

    Nicht barrierefreie Inhalte

    Leider war es nicht möglich, das vorliegende App-Angebot („AOK GESA“- App) vollumfänglich barrierefrei anzubieten. Hier wird gerade daran gearbeitet, die Zugänglichkeit zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss.

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei:

    iOS-Version der „AOK GESA“-App:

    • Die Auswahl der Links in den Checkboxen auf der Login-Seite bei gleichzeitiger Benutzung des Screenreaders ist zu optimieren.
    • Die Vergrößerung des anzuzeigenden Texts ist limitiert.
    • Die simultane Nutzung des Screenreader und der Tastatur ist zu optimieren.
    • Tastaturbedienung muss optimiert werden.

    Android-Version der „AOK GESA“- App:

    • Die simultane Nutzung des Screenreader und der Tastatur ist zu optimieren.
    • Tastaturbedienung muss optimiert werden.

    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 24.02.2023 erstellt.

    Die Prüfung der Konformität beruhte auf den Prüfschritten des BITV-Tests.

    Die Erklärung wurde zuletzt am 24.02.2023 überprüft.

    Feedback und Kontaktangaben

    Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit und eventuelle weitere Mängel über unser E-Mail-Formular mitteilen:

    Barriere melden

    Ihre Anfrage wird bearbeitet von:

    AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
    Hildesheimer Straße 273
    30519 Hannover

    Durchsetzungsverfahren

    Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.

    Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:

    Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
    Mauerstraße 53
    10117 Berlin
    Telefon: 030 18 527-2805
    Fax: 030 18 527-2901
    E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
    Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de


Nach oben