Pressemitteilung

Besserer Coronaschutz: ALG II-Empfänger erhalten kostenlos FFP2-Masken

15.02.2021 AOK Niedersachsen 2 Min. Lesedauer

Empfänger von Arbeitslosengeld II werden noch im Februar kostenfrei jeweils zehn FFP2-Masken erhalten können. Die Betroffenen bekommen in wenigen Tagen ein Schreiben ihrer Krankenversicherung. Mit diesem können sie sich bis zum 6. März in der Apotheke jeweils zehn FFP2-Masken ohne Zuzahlung abholen. Sie müssen dafür den Personalausweis oder einen anderen Lichtbildausweis zur Identifikation vorlegen.

Dies sieht eine Änderung zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen einer schriftlichen Anweisung durch… vor, die der Bundesgesundheitsminister erlassen hat.

Bei der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Niedersachsen werden rund 261.000 Versicherte diese Schreiben erhalten und von der Neuregelung profitieren.

Die anspruchsberechtigten Personen sind ALG II-Leistungsbezieher sowie die Mitglieder in deren sogenannten Bedarfsgemeinschaften. Die Verordnung sieht keine Altersbeschränkungen vor. Somit sind auch Babys und Kleinkinder anspruchsberechtigt und werden entsprechend Post erhalten. Die FFP2-Masken sind für Kinder zu groß, können aber von den erwachsenen Angehörigen genutzt werden.

Ausgenommen von der Neuregelung sind Versicherte, die bereits durch die erste Gutscheinwelle für Personen ab 60 Jahren sowie Risikogruppen mit 15 FFP2-Masken versorgt wurden.

Auch eine Erstattung des Eigenanteils für die Coupons hat das Bundesgesundheitsministerium nicht vorgesehen.

Alle Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… sind beim Versand der Gutscheine an die Entscheidung des Ministeriums gebunden.

Hintergrund der veränderten Verordnung sind die neuen Corona-Schutzmaßnahmen für Busse, Bahnen und beim Einkaufen. Nach einem Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar sind selbstgenähte Behelfsmasken oder Tücher nicht mehr erlaubt, stattdessen müssen FFP2-Masken oder die günstigeren OP-Masken getragen werden.

Mit der am 5. Februar verabschiedeten Regelung sollen sich auch Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II gegen die besonders ansteckenden Virus-Varianten besser schützen können.

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Person: Stefanie Ohlendorf, Pressesprecherin AOK Niedersachsen
Pressesprecherin

Stefanie Ohlendorf

AOK Niedersachsen