Öffentliche Bekanntmachung

Der Verwaltungsrat der AOK Hessen hat im Juni 2026 Änderungen der Satzung der AOK Hessen in Form des 4. Nachtrages beschlossen.
Die Änderungen betreffen folgende Bestimmungen:
- § 8 Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe
- § 12b Zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- § 32 Baby-Bonus
- Anhang 4: Erstattungsfähige digitale Produktarten nach § 12c
Die Satzungsänderungen werden auf der Internetseite „Die Satzungen der Kranken- und Pflegekasse“ in der Zeit vom 16.06.2026 bis 30.06.2026 gemäß § 34 Abs. 2 SGB IV in Verbindung mit § 60 der Satzung der AOK Hessen öffentlich bekannt gemacht.
Aktualisiert: 12.06.2026
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