Thema

Künstlersozialabgabe

Unternehmen, die Werke und Leistungen selbstständiger Kunstschaffender oder journalistisch Tätiger gegen Entgelt in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu zahlen. Grundlage bei der Berechnung der Abgabe sind alle in einem Kalenderjahr an diese Selbstständigen gezahlten Entgelte.

Aktuelles

  • Arbeitszeiterfassung ist Pflicht: Frau greift nach Kiste in einem Regallager.
    08.01.2026 | SV-Änderungen zum Jahreswechsel

    Arbeitszeiterfassung ist Pflicht

    Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Arbeitszeiten der Beschäftigten systematisch zu erfassen. Mehr dazu bei Trends & Tipps.
  • SV-Beiträge 2026: Mann am Schreibtisch tippt auf einem Taschenrechner
    05.01.2026 | SV-Änderungen zum Jahreswechsel

    SV-Beiträge und Rechengrößen 2026

    Höhere Entgeltgrenzen und Rechengrößen: Mit welchen Werten Sie in der SV im Jahr 2026 rechnen müssen.
  • Nachweis der Elterneigenschaft für die Pflegeversicherung: Tochter mit pflegebedürftiger Mutter in einer Küche.
    09.12.2025 | PV-Nachweis Elterneigenschaften

    Update zum digitalen Verfahren

    Das digitale Verfahren zum Nachweis der Elterneigenschaft ist angelaufen. Zum Jahreswechsel gibt es kleinere Ergänzungen.
Weiteres zum Thema

Aktuelle Veranstaltungen

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Nutzen Sie die kostenlosen Seminare der AOK für Ihre Weiterbildung oder die Ihrer Beschäftigten.

Passende Veranstaltungen der AOK

Wir sind 11 AOKs. Bitte wählen Sie ihre AOK aus, um passende Veranstaltungen vor Ort oder Online zu finden.

Expertenforum der AOK

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung - im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Rechtsdatenbank durchsuchen

Passende Dokumente zum Thema Künstlersozialabgabe
  • Künstlersozialversicherungsgesetz

    Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten (KSVG).

    Mehr erfahren
  • Meldepflichten des Arbeitgebers

    Die Prüfung der Erfüllung der Meldepflicht des Arbeitgebers wird in § 28p SGB IV geregelt.

    Mehr erfahren
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.