Wählbare Krankenkassen
Auswahl aus den gesetzlichen Krankenversicherungen
Aus der gesetzlichen Krankenversicherung stehen verschiedene Anbieter für den Wechsel der Krankenkasse zur Auswahl. Es bestehen mehrere Wahlmöglichkeiten, zum Beispiel:
- AOK des Wohn- oder Beschäftigungsorts (bei Studierenden: AOK des Studienorts)
- Ersatzkasse, deren Satzung sich auf den Wohn- oder Beschäftigungsort (bei Studierenden: Studienort) des Mitglieds bezieht
- Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn dort eine Beschäftigung ausgeübt wird
- frei wählbare Betriebs- oder Innungskrankenkasse
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- zuletzt zuständige Krankenkasse
- Krankenkasse des Ehepartners
Bindungsfrist bei der Krankenkasse
Wenn ein Arbeitnehmer sich für eine Krankenkasse entscheidet und das Krankenkassenwahlrecht damit rechtswirksam nutzt, kommt eine Mitgliedschaft bei der gewählten Krankenkasse zustande. Dann entsteht auch eine Bindungsfrist. Sie beträgt in der Regel 18 Monate und beschreibt den Zeitraum, für den das Mitglied mindestens an die von ihm gewählte Krankenkasse gebunden ist. Frühestens zum Ablauf der Bindungsfrist kann der Versicherte die Krankenkasse wechseln.
Stand
Erstellt am: 01.07.2019
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