Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Seite 5/7: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) läuft seit Anfang 2023. Es wird 2024 weiter ausgebaut.
Inhaltsübersicht
Weiter zu Seite 6

eAU-Verfahren wird laufend verbessert

Aktuell erfolgen 1,5 bis 2 Millionen Meldungen von Arbeitsunfähigkeitszeiten durch Arztpraxen wöchentlich (bisher circa 77 Millionen Krankmeldungen pro Jahr) an die Krankenkassen. Circa 6 Millionen Abrufe von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) erfolgen durch Arbeitgeber monatlich.

Was für Arbeitgeber und Krankenkassen noch anfänglich zeitaufwändig war: Arztpraxen schickten häufig Dubletten von eAUs, die die Krankenkassen ungefiltert an die Arbeitgeber weitergeben mussten. Seit dem 1. Juli 2023 filtern die Krankenkassen diese Dubletten heraus, was den Arbeitsalltag erleichtert.

Erweiterungen im eAU-Verfahren ab 2024

Seit dem 1. Januar 2024 werden tagesstationäre Behandlungen (nur tagsüber Behandlung im Krankenhaus und Übernachtung zuhause) als eAU durch die Krankenhäuser übermittelt. Andere teilstationäre Behandlungen sind dagegen auf Dauer vom eAU-Verfahren ausgeschlossen (hierzu soll ein neuer Abgabegrund kommen).

Wenn Beschäftigte die Krankenkasse wechseln, erfolgt ein Datenaustausch zwischen den Krankenkassen. Der bisherige Austausch in Papierform ist zum Jahresbeginn 2024 entfallen.

Ausblick: Ab 2025 werden auch stationäre Krankenhausaufenthalte (Leistungsträger Unfallversicherung) sowie Rehabilitationszeiten übermittelt, bei denen die Unfallversicherung beziehungsweise die Rentenversicherung Träger ist.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 08.01.2024

Inhaltsübersicht
Weiter zu Seite 6
Alle Artikel im Thema
Zurück zum Thema
Zurück
Weiteres zum Thema
E-Paper
Trends & Tipps 2024 - Das Magazin

Alle Informationen und Links zu den Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2023/2024 finden Sie im Begleitmagazin zu den Trends & Tipps-Online-Seminaren zusammengefasst.

Aktuelles
  • Frau unterhält sich lächelnd mit Mann
    24.04.2024 | Online-Seminar
    Wann gilt bei Entsendungen weiterhin das deutsche Sozialversicherungsrecht? Das Online-Seminar liefert Antworten.
  • Drei Personen unterschiedlichen Alters
    20.03.2024 | Online-Seminar
    Praktika sind bei Unternehmen und Nachwuchskräften beliebt. Was dabei im Sozialversicherungs- und Melderecht gilt.
  • Ein Mann balanciert über eine Slackline im Büro. Eine Frau unterstützt ihn dabei.
    18.04.2024 | Newsletter Ausgabe 4/2024
    Körperliche Aktivität hält gesund und erhöht die Leistungsfähigkeit. So kommen Teams gemeinsam in Schwung.
Aktuelle Veranstaltungen

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Nutzen Sie die kostenlosen Seminare der AOK für Ihre Weiterbildung oder die Ihrer Mitarbeiter.

Passende Veranstaltungen der AOK

Wir sind 11 AOKs. Bitte wählen Sie ihre AOK aus, um passende Veranstaltungen vor Ort oder Online zu finden.

Expertenforum der AOK

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung - im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

gesundes unternehmen – der Arbeitgeber-Newsletter der

AOK
Gehaltenes Smartphone mit sichtbaren AOK-Newsletterinhalten.

Verpassen Sie keine News zum Thema

Sie sind Arbeitgeber und möchten über das Thema auf dem Laufenden bleiben? Dann registrieren Sie sich jetzt für den AOK-Newsletter. 

Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.