Kurzarbeit
Kurzarbeit
Kann im Betrieb vorübergehend nicht gearbeitet werden, soll Kurzarbeitergeld den Verdienstausfall der Beschäftigten teilweise ausgleichen. Es wird unterschieden zwischen konjunktureller und saisonaler Kurzarbeit. Der Arbeitgeber berechnet und zahlt das Kurzarbeitergeld. Bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge und bei den Entgeltmeldungen gelten Besonderheiten. Neu hinzugekommen ist das Qualifizierungsgeld, das ähnlich funktioniert.
Aktuelle Veranstaltungen
Bleiben Sie auf dem Laufenden. Nutzen Sie die kostenlosen Seminare der AOK für Ihre Weiterbildung oder die Ihrer Mitarbeiter.
Passende Veranstaltungen der AOK
Wir sind 11 AOKs. Bitte wählen Sie ihre AOK aus, um passende Veranstaltungen vor Ort oder Online zu finden.
Expertenforum
Stellen Sie im Expertenforum Fachleuten der AOK Ihre Fragen zu allen Aspekten der Sozialversicherung. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine kompetente Antwort.
Expertenforum der AOK
Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung - im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Das könnte Sie auch interessieren
Passende Informationen zu den Themen Beiträge in Übergangsbereich und Gleitzone, Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren, Mutterschutz und Ausgleichsverfahren
Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz
Arbeitgeber müssen Schwangere und junge Mütter schützen. Die Arbeitsbedingungen sind dabei so zu gestalten, dass Gefährdungen der schwangeren und stillenden Frau vermieden werden.
Mehr erfahrenSozialversicherung und Elternzeit
Während Mutterschutz und Elternzeit ist die Fortzahlung des Arbeitsentgelts unterbrochen, die Sozialversicherung bleibt aber bestehen.
Mehr erfahrenUmlage U2: die Entgeltfortzahlungsversicherung bei Mutterschutz
Durch die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld entsteht für den Arbeitgeber eine finanzielle Belastung. Um sie abzumildern, gibt es die Umlage U2.
Mehr erfahrenKontakt zur AOK
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service