Kurzarbeit und Schlechtwetter

Kann im Betrieb vorübergehend nicht gearbeitet werden, soll Kurzarbeitergeld den Verdienstausfall der Beschäftigten teilweise ausgleichen – wie aktuell in der Krise wegen des Coronavirus. Der Arbeitgeber berechnet und zahlt das Kurzarbeitergeld. Bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge und bei den Entgeltmeldungen gelten Besonderheiten.
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Kurzarbeit hilft Betrieben, in schwierigen Zeiten wie der Corona-Krise das Kündigen von Mitarbeitern zu vermeiden. Unsere aktualisierte Broschüre steht als Download mit sozialversicherungsrechtlichen Infos für Sie bereit.
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