Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage bezieht sich auf die Abgabe von Entgeltbescheinigungen bezüglich Krankengeld. Unser System meldet Monate in denen Saison-KuG bezogen wurde, lt. Krankenkasse wäre hier der letzte Monat ohne Saison-Kug zu melden. Z. b. ein Mitarbeiter ist seit dem 03.02.2025 erkrankt, das System meldet die Daten aus dem Monat Dezember 2024, da dies der letzte abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der AU war. In diesem Monat Dezember 2024 wurde von dem Mitarbeiter Saison-Kug bezogen und die Krankenkasse benötigt zur Berechnung des Krankengeldes den Monat November 2024. Ist das richtig, dass hier der November 2024 bescheinigt werden muss?
Mit freundlichen Grüßen
Eva Link